UPPW-Vortrag Nr. 17

Peter Kremer, Rechtsanwalt Berlin

„Schmückendes Beiwerk oder effiziente Beteiligung?“ – zur Verfahrensstellung von Umweltverbänden aus anwaltlicher Sicht

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsverfahren insbesondere für Großvorhaben
wie Autobahnen, Flughäfen oder Bahnhöfe wird nicht erst seit „Stuttgart
21“ kontrovers diskutiert. Eine besondere Rolle kommt dabei den Naturschutzvereinigungen
zu. Auf Grundlage der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts
erhalten sie mehr und mehr die Position von Stellvertretern der Zivilgesellschaft.
Der deutsche Gesetzgeber tut sich mit dieser Konzeption jedoch schwer.
Ausgestaltung und Funktion der Mitwirkungs- und Klagerechte der Vereinigungen
werden kontrovers diskutiert, die zum Teil als „Bremsklötze“ für Infrastrukturprojekte
betrachtet werden. Die völker- und europarechtlichen Vorgaben wurden
bisher nur zögerlich und, wie das „Trianel-Urteil“ des EuGH zeigt, ungenügend
umgesetzt. Die Umweltverbände kritisieren demgegenüber unangemessene gesetzliche
Einschränkungen und eine äußerst restriktive Rechtsprechung. Vor diesem
Hintergrund und angesichts der unmittelbar bevorstehenden Novelle des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes geht der Vortrag aus anwaltlichem Blickwinkel auf
relevante rechtliche Fragen der Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten ein, diskutiert
aber zugleich den Stellenwert der verbandlichen Verfahrensbeteiligungen
und Klagerechte.

Rechtsanwalt Peter Kremer vertritt seit vielen Jahren Naturschutzvereinigungen
in behördlichen und gerichtlichen Verfahren gegen Großvorhaben und war an
Grundsatzurteilen wie z.B. zur Westumfahrung Halle, zur Waldschlösschenbrücke
in Dresden oder zu militärischen Übungsflügen über Vogelschutzgebieten beteiligt.
Er ist zudem durch eine Anzahl von Fachveröffentlichungen zu den Rechten
der Naturschutzvereinigungen ausgewiesen.

Materialien: Synopse
Beteiligungsnormen

 

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