UPPW-Vortrag Nr. 34

Dienstag, 26. April 2016, 16:00–18:00 Uhr,  Hörsaal XV, (Melanchthonianum), Universitätsplatz

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE, Essen

„Deponien auf neuen Flächen – Standortbezogene Rechtsfragen“

In mehreren Bundesländern besteht aktuell ein zumindest regionaler Deponiebedarf, teilweise ist die Entsorgungssicherheit landesweit nicht gegeben. Trotz Zero-Waste-Ansätzen, die u.a. eine Entbehrlichkeit von Deponien zum Ziel haben, werden Deponien langfristig unverzichtbar sein. Es ist nicht allgemeinwohldienlich, deponierungsbedürftige Abfälle in günstigere Verwertungswege entweichen zu lassen, in denen eine ordnungs-gemäße und unschädliche Entsorgung nicht gewährleistet ist.

Daher besteht in großen Teilen des Bundesgebiets ein mehr oder weniger dringlicher Bedarf, kurz- bis mittelfristig neue Deponiekapazitäten zu schaffen. Dazu werden Maßnahmen zur Erhöhung der Ablagerungskapazitäten auf bereits in Anspruch genommenen Flächen (Kubaturänderungen, Deponie-auf-Deponie-Projekte) nicht ausreichen. Es werden auch Deponiekapazitäten auf noch nicht für Deponiezwecke in Anspruch genommenen Flächen geschaffen werden müssen. Daher stellen sich aktuell wieder verschärft standortbezogene und planungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Realisierung von Deponievorhaben auf neuen Flächen. Das betrifft zum einen „abfallrechtliche Klassiker“ wie die Planrechtfertigung für Deponie-Planfeststellungen und deponiebezogene Aussagen in Abfallwirtschaftsplänen als auch die Anwendung von Planungsrecht auf Deponievorhaben. Insoweit stellt sich insbesondere die Frage, wie das Verhältnis zwischen einerseits der abfallrechtlichen Deponieplanung und an dererseits Vorgaben nach Raumordnungsplänen, Landschaftsplänen und Bauleitplänen ausgestaltet ist und wie Planungskonflikte zu lösen sind.

Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE, ist Partner in der Heinemann & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Essen. Er studierte in Berlin und Köln und erwarb den European Master of Law and Economics (EMLE, Madrid). Sein Referendariat absolvierte er mit Stationen u.a. in Peking und Ulan Bator. Als Rechtsanwalt hat er sich seit 2002 auf das Umwelt- und Abfallrecht sowie das Vergaberecht spezialisiert. Er ist Mitherausgeber eines Kommentars zum Abfallrecht und eines Informationsrecht-Jahrbuchs sowie ständiger Mitarbeiter einer Zeitschrift zum Vergaberecht. An der Universität Duisburg-Essen ist er Lehrbeauftragter.

Folien RA Franßen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.