Informationen für Anwälte

Die UPPW-Vorträge erfüllen die Voraussetzungen

  • für Fortbildungsveranstaltungen gem. § 15 FAO für Fachanwälte im Verwaltungsrecht.
  • zum Erlangen einer Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins.

Entsprechende Teilnahmebescheinigungen (vgl. Muster) werden auf Wunsch ausgestellt.


Die Teilnehme an den Fortbildungsveranstaltungen ist auch für Anwältinnen und Anwälte grundsätzlich kostenlos. Dies ist, wie Sie wissen, alles andere als Selbstverständlich. Wenn Sie die besuchten Veranstaltungen interessant und ertragreich fanden, werden Sie hoffentlich Verständnis dafür haben, dass wir Sie im Zusammenhang mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung um eine aus Ihrer Sicht angemessene Spende zur weiteren Finanzierung der Veranstaltungsreihe zu bitten.

Zu beachtende Modalitäten für Spendenzahlungen im Zusammenhang mit Teilnahmebestätigungen für Fortbildungsveranstaltung: Überweisung auf das Konto des Freundeskreises der Juristischen Fakultät e.V:

IBAN: DE60 8005 3762 0389 3108 86

BIC: NOLADE21HAL (Saalesparkasse Halle)

Angabe zum Verwendungszweck: „UPPW“. Hilfreich ist zugleich eine Mitteilung über Spende und Betrag an den Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe (nebenstehende Mail-Adresse), damit eine Spendenquittung versandt werden kann.