UPPW-Vortrag Nr. 33 (12. April 2016)

Dienstag, 12. April 2016, 16:00–18:00 Uhr

Prof. Dr. Alexander Roßnagel

Einbezug der Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse zu Windkraftanlagen
Windkraftanlagen tragen den Konflikt zwischen Nutznießer und Betroffenen
der Energieerzeugung in die Fläche. Trotz dem allgemeinen Bekenntnis zur
Energiewende führen Vorhaben, Windkraftanlagen zu errichten, vielfach zu heftigen Konflikten vor Ort. Mit der Art und Weise, wie diese Konflikte in Planungs- und Genehmigungsverfahren bearbeitet werden, sind alle Beteiligten unzufrieden.

Der Vortrag untersucht, wie die Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse zu Windkraftanlagen einbezogen wird, welche Defizite für einen fairen Umgang mit allen beteiligten Interessen festzustellen sind und wie diese Defizite vermieden oder vermindert werden können. Er widerspricht der gängigen These, dass noch weitere Beteiligungsverfahren erforderlich seien, um diese Konflikte einzudämmen. Vielmehr vertritt er die These, dass die bestehenden Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend sind, dass sie aber in der Form ihrer Bearbeitung der Konflikte verbesserungsfähig sind. Dabei werden die Erkenntnisse vorgestellt, die im Forschungsprojekt „Entscheidungen über dezentrale Energieanlagen in der Zivilgesellschaft (Dezent Zivil)“ erarbeitet und im Südschwarzwald erprobt worden
sind.

Alexander Roßnagel, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit dem
Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel.
Geschäftsführender Direktor des Kompetenzzentrums für Klimaschutz und Klimaanpassung
(CliMA). Promotion 1981, Habilitation 1991, von 2003 bis 2011 Vizepräsident
der Universität Kassel, viele Forschungsprojekte und Publikationen zum Energie- und
Umweltrecht.
Vorankündigung: Die Veranstaltungsreihe wird mit dem UPPW-Vortrag Nr. 34 fortgesetzt. Am 26. April 2016, 16:00 – 18:00 Uhr, spricht Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE, Essen zum Thema: „Deponien auf neuen Flächen – Standortbezogene Rechtsfragen“

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