Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)
Dienstag, 14.05.2024, 16:00 – 18:00 Uhr
Der Artenschutz in Zeiten der Beschleunigung
Dr. Marcus Lau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Der Schutz des globalen Klimas ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit und zugleich überlebensnotwenig. Um die diesbezüglich in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es u.a. des Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Die Notwendigkeit dessen hat sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 nochmals intensiviert. Als ein maßgebliches Hindernis für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergienutzung an Land, einschließlich der Anpassung der Stromnetze hat der Gesetzgeber den besonderen Artenschutz identifiziert und hierauf mit diversen Neuregelungen reagiert. Wurden zunächst mit dem 4. Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz die §§ 45b bis 45d BNatSchG eingeführt, hat kurz danach im Windschatten der EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022 mit § 6 Abs. 1 WindBG, § 72a WindSeeG und § 43m EnWG eine weitgehende Befreiung von artenschutzrechtlichen Prüfpflichten stattgefunden. Weitere Erleichterungen stehen in Umsetzung der 3. Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 unmittelbar bevor.
Dies wirft die Frage auf, ob mit den Neuregelungen ein Ausverkauf des Biodiversitätsschutzes erfolgt und sich im Lichte dessen die nach wie vor ausgesprochen strengen Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts bei allen übrigen Vorhaben noch rechtfertigen lässt. Zur Beantwortung dieser Frage werden im Vortrag die aus dem besonderen Artenschutzrecht erwachsenden Pflichten nochmals im Überblick aufgezeigt. Ausgehend davon werden der wesentliche Inhalt der Neuregelungen auf nationaler Ebene sowie auf europäischer Ebene dargestellt und bewertet.
Zur Person:
Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist.
Herr Dr. Lau berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“.
Die Vortragsreihe wird am 11.06.2024 fortgesetzt.