Trauer um Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

Wir trauern um unseren langjährigen Mitveranstalter, Kollegen und Freund,

Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

(1956 – 2023).

Er hat die Veranstaltungsreihe Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft im Jahr 2009 gemeinsam mit Dr. Evelyn Hagenah und RiBVerwG Dr. Rüdiger Nolte begründet und seither mit großem Interesse an den Themen und den teilnehmenden Menschen mitgestaltet.

Es war uns über all die Jahre eine große Ehre und ein großes Vergnügen, mit ihm die Veranstaltungsreihe organisieren zu dürfen, Er ist am 14.10.2023 gestorben. Er wird uns sehr fehlen.

Prof. Dr. Dirk Hanschel

Dr. Nadja Salzborn

UPPW-Vortrag Nr. 61

Dienstag, 28. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Halle

Kommunale Wärmewende: Bau-, energie- und kommunalrechtliche Fragen

Die rechtsverbindliche 1,5-Grad-Grenze für die globale Erwärmung im Pariser Klima-Abkommen impliziert zeitnah null fossile Brennstoffe – weit vor 2050, eher 2030 – und damit auch eine Wärmewende. Diese kann nicht allein den Kommunen überlassen bleiben, sondern muss auf EU-Ebene ansetzen, vorzugsweise mit einer Mengensteuerung für sämtliche fossile Brennstoffe und die Tierhaltung. Auch wenn kommunale Steuerungsansätze dies nicht ersetzen können, kommt den Kommunen im Rahmen der Wärmewende eine wichtige Rolle zu, weil auch Planung erforderlich ist. Den Kommunen stehen an dieser Stelle bereits zahlreiche rechtliche Instrumente zur Verfügung. Das betrifft etwa das Recht der Bauleitplanung sowie das Kommunalrecht, wo ein Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Wärmenetze in Betracht kommt. Auch das Energierecht spielt eine Rolle, wenn Energieeffizienz, Konsistenz und Energiesuffizienz auf lokaler Ebene vorangebracht werden sollen.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Philosoph, Soziologe, widmet sich seit 1997 der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit Fokus auf Recht, Governance, Ethik und Transformationsbedingungen. Seit 2009 ist er Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin sowie apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, Juristische und Interdisziplinäre Fakultät sowie Leibniz-Wissenschaftscampus Phosphorforschung Rostock (vorher seit 2002 Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht an der Universität Bremen). Daneben zahlreiche Gast- und Vertretungsprofessuren, so 2019 und 2022 an der MLU Halle-Wittenberg.

UPPW-Vortrag Nr. 60

Dienstag, 14. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Karlsruhe/Halle

Umgang mit Ungewissheit bei der Standortsuche für ein Endlager für Atommüll

Der Umgang mit Ungewissheit ist mittlerweile ein „Klassiker“ unter den Themen des besonderen Verwaltungsrechts. Zusätzlich zur Gefahrenabwehr sind Vorsorge und Risikomanagement als Handlungsfelder hinzugetreten.
Aktuell wird der Standort für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall mit der bestmöglichen Sicherheit für 1 Million Jahre gesucht.
Das Gesetz, das die Suche anleitet, das Standortauswahlgesetz, geht neue Wege, um im Falle dieses einzelnen Projektes mit Ungewissheit umzugehen.
Der Vortrag informiert kurz über den Stand des Verfahrens, stellt dann die besonderen Elemente zum Umgang mit Ungewissheit im Standortauswahlgesetz vor und würdigt sie aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck ist Senior Researcher am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und außerplanmäßiger Professor an der Universität Halle-Wittenberg

UPPW-Vortrag Nr. 59

Dienstag, 31. Mai 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m1e0abda0a104d557187961091cfffa01

Oliver Weber und Kathleen Liehr
Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen

„Anwälte der Umwelt – Mitwirkungs- und Klagerechte als Instrumente für wirksames Umweltrecht“

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und ihr Beitrag zu einem wirksamen Umweltrecht erregen immer wieder öffentlich-mediale Aufmerksamkeit. Besondere öffentliche Kritik erfuhr zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, als deren erfolgreichen Klagen für eine bessere Luftreinhaltung Fahrverbote in einigen Städten erforderlich machten. Zuletzt flammte Kritik am Klageverhalten der Umweltverbände auch im Zusammenhang mit der Genehmigung des Teslawerks in Grünheide auf. Absehbar wird die Position der Umweltverbände im Spannungsfeld von Windenergieausbau und Naturschutz mit Blick auf das erforderliche Erreichen ehrgeiziger Ausbauziele zu weiteren Kontroversen führen.
Es kam daher auch nicht überraschend, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode unter der Überschrift „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzen will und dabei auch unmittelbar die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände adressiert.
Angesichts dieser Situation möchten wir in diesem Vortrag die Bedeutung und Wirkung des Umweltrechtsschutzes für ein effektives Umweltrecht anhand der rechtspolitischen Hintergründe der Debatte um die Umweltverbandsklage aufzeigen. Dazu werden wir auch aus unserer Vollzugspraxis der Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen berichten. Im Anschluss wird es Gelegenheit für Fragen und Diskussionen geben.

Kathleen Liehr (Dipl.-Verwaltungswirtin, FH) und Oliver Weber (Ass. Jur.) sind langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen im Umweltbundesamt. Frau Liehr betreut seit der Einführung der Umweltverbandsklage 2006 hauptamtlich die Anerkennungsstelle UmwRG und bearbeitet alle vollzugspraktischen Themen. Herr Weber bearbeitet u. a. formell- und materiellrechtliche Verfahrensfragen der Anerkennungsstelle und konzipiert insbesondere auch die begleitende Forschungstätigkeit zur Evaluation der Umweltverbandsklage und zur Weiterentwicklung des Umweltrechtschutzes.

UPPW-Vortrag Nr. 58

Dienstag, 25.01.2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m56bad640980d06f48da5e6ff19b425e0

Dr. Reinhard Ruge, LL.M.

Stellvertretender Leiter Recht, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Das Störungsverbot nach „Skydda Skogen“

Die Anforderungen des Naturschutzrechts haben maßgeblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren. Dies gilt auch für den dringlichen Ausbau des Stromnetzes zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Insofern sind die Vorhabenträger bei jeder Entscheidung von EuGH und BVerwG, die zu einer Ausweitung von Prüfanforderungen in den Verfahren führt, besonders sensibel. In einer aktuellen Entscheidung vom 04.03.2021, Rs. C-473/19, „Skydda Skogen“ (auch „Schwedische Wälder“ genannt), hat sich in einem Vorlageverfahren der EuGH zur Auslegung des Störungsverbots des Art. 12 Abs. 1 lit. b) FFH-Richtlinie geäußert und entschieden, dass dieses nicht auf „den Erhaltungszustand der Art“ beschränkt werden dürfe. Angesprochen war damit die Frage, ob Gegenstand der Prüfung immer Individuen oder alternativ gesamte Populationen sind. Insofern stellt sich die Frage, ob sich die Entscheidung auf die nationale Norm des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG mit dem Bezug auf „lokale Populationen“ auswirkt und was das für die Genehmigung von Infrastrukturprojekten bedeuten könnte.

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Ruge, LL.M., geb. 1974 in Berlin, ist Syndikusrechtsanwalt und Stellvertretender  Leiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH und arbeitet mit Schwerpunkt im Energie-, Planungs- und Umweltrecht und berät u.a. in Genehmigungsverfahren von Großprojekten. Zuvor war er tätig als Fachgebietsleiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH, Justiziar im Rechtsbereich der Vattenfall Europe AG in Berlin in den Bereichen Energie- und Kartellrecht,  Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht) sowie Lehrbeauftragter für Europarecht des englischsprachigen Law & Language Programms der Universität Jena. Dr. Ruge hat den Master of Law mit Schwerpunkt Europarecht und Public Utilities Regulation an der London School of Economics erlangt und zur veränderten Rolle des Staates im Energiesektor rechtsvergleichend promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Planungs- und Genehmigungsrecht sowie der Rechtsfragen Netzentgeltregulierung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Mitherausgeber der EnWZ; zahlreiche Fachpublikationen zum Energie-, Regulierungs-, Kartell-, Planungs- und Umweltrecht.

UPPW-Vortrag Nr. 57

Dienstag, 14.12.2021, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m73ced390e7795001bf6d6b5f29c4198c

Dr. Lucia Scharpf, M. Sc.

Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (KIT ITAS), Karlsruhe

Rechtliche Grundlagen der Klimaanpassung: Aktueller Stand und Perspektiven

Umweltgerechtigkeit durch Planfeststellungsverfahren: Welchen Mehrwert hat Robert Alexys Theorie des allgemeinen praktischen Diskurses für die Praxis des Fachplanungsrechts?

Die Errichtung von Infrastrukturanlagen wie Eisenbahnstrecken, Straßen oder Abfalldeponien berührt Fragen der räumlichen Verteilungsgerechtigkeit. Während ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig von dem Projekt profitiert, sind die Anwohner mit Nachteilen wie Lärm oder Luftschadstoffen konfrontiert. Darum besteht das Bedürfnis, gerechtigkeitstheoretische Kriterien in die Auswahl von Anlagenstandorten einzubeziehen. Wesentlicher Bezugspunkt für die Umsetzung dieser Überlegung sind die verwaltungsrechtlichen Verfahren der Planung und Zulassung von Infrastrukturanlagen.

Vor diesem Hintergrund untersucht der Vortrag das Planfeststellungsverfahren auf Grundlage einer bestimmten Gerechtigkeitskonzeption, Robert Alexys Theorie des allgemeinen praktischen Diskurses. Ausgehend von den Anforderungen, die Alexys Theorie an die Verfahrensgestaltung formuliert, erläutert er, wie sich die Regelung der §§ 72 ff. VwVfG als Diskurs rekonstruieren lässt: Das geltende Recht bleibt an mehreren Stellen hinter den theoretischen Anforderungen zurück. Teilweise erklären sich die Defizite durch Rahmenbedingungen der Planfeststellung, die nicht in Frage gestellt werden sollen. Gleichwohl zeigt die Auseinandersetzung mit gesetzgeberischen Reformen und Vorschlägen aus der rechtspolitischen Diskussion, dass eine stärkere Annäherung an diskurstheoretische Grundsätze auch im bestehenden System des Fachplanungsrechts möglich ist. Beispiel dafür ist die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, die den dominierenden Einfluss des Vorhabenträgers auf die Standortwahl relativiert.

Dr. Lucia Scharpf, M. Sc. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (KIT ITAS) in Karlsruhe. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die interdisziplinären Bezüge des öffentlichen Rechts, die Diskurstheorie des Rechts und das Planungsrecht mit Fokus auf Verfahrensfragen und Bürgerbeteiligung. Gegenwärtig ist sie in den TRANSENS-Forschungsverbund zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland involviert; sie beteiligt sich an einem Projekt über Recht und Gerechtigkeit im Verfahren der Standortsuche für ein Atomendlager.

UPPW-Vortrag Nr. 56

Dienstag, 16. November 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.phpMTID=m0b367a894bef7fbc3a1c523052ea236a

Dr. Juliane Albrecht
Leibniz-Institut Dresden

Rechtliche Grundlagen der Klimaanpassung: Aktueller Stand und Perspektiven

Städte und Regionen sind in den vergangenen Jahren vermehrt von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkniederschlägen und Hitzeperioden heimgesucht worden, die zu vielfältigen Schäden geführt haben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine weitere Zunahme der Gefahren zu erwarten. Neben der Verringerung der Treibhausgasemissionen ist es daher erforderlich, dass sich die Städte an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen.

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UPPW Vortrag Nr. 55

Dienstag, 13. Juli 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m5da3a6fe7f97a220d4e1131fd673fb69


Prof. Dr. Uta Stäsche
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 – Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum und intertemporale Freiheitssicherung


Das BVerfG hat der Bundesregierung in seinem Beschluss vom 24.3.2021 attestiert, dass die bis 2030 anvisierten Klimaschutzanstrengungen nicht ausreichen und der künftigen Generation ab 2031 eine viel zu hohe Reduktionslast aufgebürdet wird, die sie in ihrem Freiheitsgebrauch gravierend einzuschränken droht. Das BVerfG bestätigt hier nicht nur die hohe Relevanz des Klimawandels für die Grundrechte, sondern statuiert einhergehend einen Anspruch der jüngeren Generation auf Klimagerechtigkeit im Sinne von Lastenteilung. Sein Beschluss zeigt, dass der Klimawandel gesellschaftlich und höchstrichterlich als globale und als Herausforderung angekommen ist und ein aktives Handeln der Bundesregierung und des Gesetzgebers verlangt. Klimaschutz ist nun definitiv als Verfassungsgut anerkannt. Das Referat gibt zunächst einen Überblick über den Hintergrund des Beschlusses und die Vorträge der Beschwerdeführer:innen. Anschließend werden die Kernaussagen des BVerfG – v.a. die neuen Figuren der intertemporalen Freiheitssicherung und der eingriffsähnlichen Grundrechtsvorwirkung sowie das deutlich aufgewertete Klimaschutzgebot des Art. 20a GG – eingehend betrachtet. In einem Ausblick werden die Reaktionen der Bundesregierung und die Konsequenzen für das deutsche Klimaschutzrecht geschildert.

Prof. Dr. Uta Stäsche ist Inhaberin der Professur für Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht sowie Verfassungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin). Zu ihren langjährigen Forschungsschwerpunkten gehören das deutsche, europäische und internationale Klimaschutz- und Umweltenergierecht, das Verfassungsrecht und das Europarecht.

UPPW-Vortrag Nr. 54

Dienstag, 04.02.2020, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVII (Melanchthonianum)

Dr. Markus Appel, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Linklaters LLP), Berlin

Stromnetzausbau für die Energiewende: Aktuelle Rechtsfragen und Beschleunigungsbestrebungen

Mit der Energiewende verlagert sich die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken in der Mitte und im Süden Deutschlands immer mehr hin zu Windkraftanlagen an Land und auf See. Daher muss das Stromübertragungsnetz vor allem in Nord-Süd-Richtung ausgebaut werden.

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UPPW-Vortrag Nr. 53

Dienstag, 21.01.2020, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVII (Melanchthonianum EG)

Dr. Moritz Reese, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig

Nachhaltiges urbanes Wassermanagement – Herausforderungen und Rechtsrahmen

Die urbanen Wasserinfrastrukturen unterliegen einem multiplen „Nachhaltigkeitsdruck“ durch städtebauliche, klimatische und demographische Entwicklungen und durch erhöhte Anforderungen an den Gewässerschutz, den Ressourcenschutz und die Energieeffizienz. Anpassungserfordernisse ergeben sich vor allem bei der Niederschlagswasserbewirtschaftung.

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