UPPW – Vortrag Nr. 67

Präsenzveranstaltung – DozentenBibliothek Zivilrecht (Thomasianum, Universitätsplatz 10a, 1. Etage)

Dienstag, 21.01.2025, 16:00 – 18:00 Uhr

Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie – Was kommt da auf uns zu?

Maria Deutinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung Umweltenergierecht

In der zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie („RED III“) ist ein „Paradigmenwechsel“ bei Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen durch die sog. Beschleunigungsgebiete angelegt. Umweltbezogene Aspekte werden verstärkt auf Planungsebene bei Ausweisung der Gebiete berücksichtigt. Zudem sind bereits in den Plänen Regeln für Minderungsmaßnahmen festzulegen, um Umweltauswirkungen zu vermeiden oder erheblich zu verringern. Im Gegenzug sollen die Genehmigungsverfahren durch den Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie von Prüfpflichten aus dem europäischen Arten-, Habitat- und Gewässerschutzrecht beschleunigt werden. Stattdessen findet nur noch ein Überprüfungsverfahren hinsichtlich höchstwahrscheinlich erheblicher unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen statt. EE-Anlagen werden also als Klimaschutzmaßnahmen einem genehmigungsrechtlichen Sonderregime unterstellt. Die Neuerungen dürften sowohl die deutsche Planungs- als auch Genehmigungspraxis vor Herausforderungen stellen. Doch zunächst müssen die teils unklaren Richtlinienvorgaben in nationales Recht umgesetzt werden. Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung der RED III geben hierfür erste Anhaltspunkte. Nach dem Bruch der Ampelkoalition ist jedoch unklar, wie es mit diesen Gesetzesvorhaben weitergeht. Die Umsetzungsfristen der RED III laufen indes größtenteils bereits am 21. Mai 2025 ab. Zudem enden Mitte 2025 die Erleichterungen aus Art. 6 EU-Notfall-VO, sodass ein vorübergehender Rückfall auf „altes Recht“ aus der Zeit vor der Beschleunigungsgesetzgebung droht.

Zur Person:Maria Deutinger, Jahrgang 1995, studierte Rechtswissenschaft in München und Regensburg. Stationen ihres Referendariats waren u.a. Kanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt Bau-, Planungs- und Umweltrecht sowie die Abteilung Bauen und Umwelt im Landratsamt Freising. Seit Februar 2023 ist sie bei der Stiftung Umweltenergierecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und beschäftigt sich dort mit dem Abbau von Hemmnissen in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. Zuletzt lag ihr Fokus auf der Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-Verordnung und die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

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