Unter dem Titel „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ existiert seit 2009 in Halle/Saale ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Verwaltungs- und Verfahrenspraxis auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Raum- sowie Fachplanung. Ziel ist es, in Kooperation mit den auf diesen Gebieten tätigen Institutionen, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verbänden der Region ein Forum zur Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse anzubieten und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Organisation einer kontinuierlichen Veranstaltungsreihe zu ausgewählten Themen aus dem gesamten Bereich des Umwelt- und Planungsrechts. Die UPPW-Reihe wird von einem fachkundigen Koordinierungskreis unter dem institutionellen Dach der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Umweltbundesamt konzipiert. Regelmäßig finden drei Veranstaltungen je Semester statt. Ein maßgebliches Kriterium für die Auswahl der Themen ist die Praxisrelevanz, insbesondere soll über neuere Rechtsentwicklungen informiert werden.
Die UPPW-Reihe wendet sich an alle mit dem Umwelt- und Planungsrecht befassten Personen aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Eingeladen sind ausdrücklich auch alle Studierenden mit entsprechenden Interessenschwerpunkten.
Kommende Veranstaltungen
UPPW-Vortrag Nr. 77
Präsenzveranstaltung – Hörsaal Hallischer Saal, Universitätsring 5, Burse zur Tulpe, 1. Etage
Dienstag, 30. Juni 2026, 16:00 -18:00 Uhr
Dr. Marcus Lau,
Rechtsamwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das Elliniki-Urteil des EuGH und seine praktischen Konsequenzen
Mit Urteil vom 12. September 2024 im Fall Elliniki justierte der Europäische Gerichtshof die Festlegung der Erhaltungsziele von EU-Vogelschutzgebieten neu. Da die gebietsbezogenen Erhaltungsziele zugleich auch den Maßstab für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bilden, verspricht dieses Urteil, erhebliche Auswirkungen auf die Praxis zu haben. Ob dem tatsächlich so ist und wenn ja, konkret was daraus für die Durchführung von FFH-Ver-träglichkeitsprüfungen folgt, ist fraglich.
Inzwischen bot sich auch der Rechtsprechung hierzulande die ein oder
andere Gelegenheit der Auseinandersetzung mit diesem Urteil. Dies hat zur Klärung einer Reihe von Fragen beigetragen. In der Praxis besteht jedoch nach wie vor eine erhebliche Verunsicherung, was durch das aktuell laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Erhaltungsziele bei den EU-Vogelschutzgebieten noch verstärkt wird.
Das Referat stellt das Elliniki-Urteil vom 12. September 2024 in seinen
maßgebenden Erwägungen vor und zeigt die sich daraus ergebenden
Konsequenzen für die Verwaltungspraxis, insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung, unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen Rechtsprechung auf.
Zum Referenten:
Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwalts-kanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist. Herr Dr. Lau
berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“.
