Trauer um Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

Wir trauern um unseren langjährigen Mitveranstalter, Kollegen und Freund,

Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

(1956 – 2023).

Er hat die Veranstaltungsreihe Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft im Jahr 2009 gemeinsam mit Dr. Evelyn Hagenah und RiBVerwG Dr. Rüdiger Nolte begründet und seither mit großem Interesse an den Themen und den teilnehmenden Menschen mitgestaltet.

Es war uns über all die Jahre eine große Ehre und ein großes Vergnügen, mit ihm die Veranstaltungsreihe organisieren zu dürfen, Er ist am 14.10.2023 gestorben. Er wird uns sehr fehlen.

Prof. Dr. Dirk Hanschel

Dr. Nadja Salzborn

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Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft

Unter dem Titel „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ existiert seit 2009 in Halle/Saale ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Verwaltungs- und Verfahrenspraxis auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Raum- sowie Fachplanung. Ziel ist es, in Kooperation mit den auf diesen Gebieten tätigen Institutionen, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verbänden der Region ein Forum zur Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse anzubieten und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Organisation einer kontinuierlichen Veranstaltungsreihe zu ausgewählten Themen aus dem gesamten Bereich des Umwelt- und Planungsrechts. Die UPPW-Reihe wird von einem fachkundigen Koordinierungskreis unter dem institutionellen Dach der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Umweltbundesamt konzipiert. Regelmäßig finden drei Veranstaltungen je Semester statt. Ein maßgebliches Kriterium für die Auswahl der Themen ist die Praxisrelevanz, insbesondere soll über neuere Rechtsentwicklungen informiert werden.

Die UPPW-Reihe wendet sich an alle mit dem Umwelt- und Planungsrecht befassten Personen aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Eingeladen sind ausdrücklich auch alle Studierenden mit entsprechenden Interessenschwerpunkten.

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UPPW – Vortrag Nr. 66

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 11.06.2024, 18:00 – 20:00 Uhr (Achtung geänderte Uhrzeit!)

Vom Altlastengesetz zum Gesetz der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung ?

Dr. Harald Ginzky, Umweltbundesamt

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Bun-des-Bodenschutzgesetz zu evaluieren an die Herausfor-derungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens zu berücksich-tigen. Der Vortrag erläutert die Bedeutung des Bodens für die Gesellschaft und zeigt die wesentlichen regulati-ven und faktischen Herausforderungen in Deutschland auf.

Nach einer Analyse der Defizite der aktuellen Rechtsla-ge werden die fachlichen, instrumentellen und verfah-rensbezogenen Überlegungen für eine grundlegende Reform des Bodenschutzrechts vorgestellt. Der Vortrag endet mit einem Blick über den nationalen Tellerrand be-züglich Reformanstrengungen in anderen Ländern und Kontinenten, v. a. in Afrika.

Zur Person:

Dr. Harald Ginzky, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundes-amt. Er betreut die Themenfelder Bodenschutz- und Gewässerschutzrecht, „Governance“ des Meeresumweltschutzes, von Climate Engineering und des Tiefseebergbaus sowie transformationswissenschaftliche Fragestellungen. Er hat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren begleitet. Er hat mehr als 120 Fachartikel veröffentlicht, ist Redakteur der „Zeitschrift für Umweltrecht“, seit 2016 Chefherausgeber des „International Yearbook of Soil Law and Policy“. Er verhandelt regelmäßig für Deutschland in internationalen Institutionen/ Gremien, z.B. in OSPAR, FAO, UVCCD, London protocol und in der Interna-tional Seabed Authority. Dr. Ginzky engagiert sich seit 2017 verstärkt in der Entwicklungszusammenarbeit.

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UPPW – Vortrag Nr. 65

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 14.05.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Der Artenschutz in Zeiten der Beschleunigung

Dr. Marcus Lau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Schutz des globalen Klimas ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit und zugleich überlebensnotwenig. Um die diesbezüglich in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es u.a. des Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Die Notwendigkeit dessen hat sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 nochmals intensiviert. Als ein maßgebliches Hindernis für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergienutzung an Land, einschließlich der Anpassung der Stromnetze hat der Gesetzgeber den besonderen Artenschutz identifiziert und hierauf mit diversen Neuregelungen reagiert. Wurden zunächst mit dem 4. Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz die §§ 45b bis 45d BNatSchG eingeführt, hat kurz danach im Windschatten der EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022 mit § 6 Abs. 1 WindBG, § 72a WindSeeG und § 43m EnWG eine weitgehende Befreiung von artenschutzrechtlichen Prüfpflichten stattgefunden. Weitere Erleichterungen stehen in Umsetzung der 3. Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 unmittelbar bevor.

Dies wirft die Frage auf, ob mit den Neuregelungen ein Ausverkauf des Biodiversitätsschutzes erfolgt und sich im Lichte dessen die nach wie vor ausgesprochen strengen Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts bei allen übrigen Vorhaben noch rechtfertigen lässt. Zur Beantwortung dieser Frage werden im Vortrag die aus dem besonderen Artenschutzrecht erwachsenden Pflichten nochmals im Überblick aufgezeigt. Ausgehend davon werden der wesentliche Inhalt der Neuregelungen auf nationaler Ebene sowie auf europäischer Ebene dargestellt und bewertet.

Zur Person:

Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist. 

Herr Dr. Lau berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“. 

Die Vortragsreihe wird am 11.06.2024 fortgesetzt.

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UPPW-Vortrag Nr. 64

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 30.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umwelt- und Planungsrecht

Dr. Klaus Löffelbein, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Das Forum „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ setzt sich zum Ziel, insbesondere über neuere Rechtsentwicklungen zu informieren und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Hierzu will ein Bericht über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen maßgeblichen Beitrag leisten. Entscheidungen des obersten deutschen Verwaltungsgerichts sind in jüngerer Zeit sowohl zur Zulassung von bedeutenden Großvorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung, zur gegenwärtig neu entstehenden Flüssigerdgas-Infrastruktur, zur Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Planfeststellung oder zur Haftung für Umweltschäden durch Anlage und Betrieb eines Offshore-Windparks ergangen. Bei der Nutzung der Windkraft stellen sich stets neue, häufig naturschutzrechtliche Fragen. Immer wieder sind auch Verfahrensfragen – etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung – und prozessuale Probleme – namentlich rund um die Verbandsklage – Gegenstand von Judikaten, die die aktuelle Rechtsentwicklung entscheidend mitprägen.

Zur Person:

Dr. Klaus Löffelbein ist seit 2017 Richter am Bundesverwaltungsgericht und gehört dem 7. und 10. Revisionssenat an. Dort ist er – neben dem Presserecht und dem Recht der Informationsfreiheit – mit einem breiten Spektrum von umwelt- und planungsrechtlichen Fragen befasst. Zuvor war er in Bundes- und Landesbehörden, am Bundesverfassungsgericht sowie als Richter am Verwaltungsgericht Ansbach sowie am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig. Dr. Löffelbein ist Lehrbeauftragter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

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