Herr Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher (Köhler & Klett, Berlin):
„Reichweite und Grenzen des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen“
Das Umweltinformationsgesetz eröffnet in Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei der Verwaltung und entsprechenden Stellen. Umweltinformationen sollen auf diese Weise breiter zur Kenntnis gelangen und nicht zuletzt eine bessere Kontrolle des Umweltrechtsvollzugs ermöglichen. Umstritten ist jedoch nach wie vor die Reichweite des Anspruchs und seine Begrenzungen im einzelnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Jahr 2009 einige maßgebliche Entscheidungen getroffen, die in der Veranstaltung vorgestellt und diskutiert werden sollen. Ein Schwerpunkt wird die Reichweite des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sein.
Stefan Kopp-Assenmacher ist Rechtsanwalt und Partner der auf Fragen des Umweltrechts spezialisierten Kanzlei Köhler & Klett Rechtsanwälte in Berlin. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Immissionsschutz- und Emissionshandelsrecht, Abfall-, Boden- und Altlastenrecht, Planungsrecht sowie im allgemeinen Umwelt- und Verwaltungsrecht. Er ist Autor zahlreicher einschlägiger Veröffentlichungen im Umweltrecht.