Dr. Stephan Gatz (Bundesverwaltungsgericht): „Die Standortplanung für Windkraftanlagen als Gegenstand der Raumordnung und Flächennutzungsplanung“
Das vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts behandelte Thema erlangt im „Windkraftland“ Sachsen-Anhalt erhebliche Brisanz. Ausgehend von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, der Anknüpfungspunkt für die meisten Streitigkeiten ist, wird es um die Standortsteuerung von WEA im Außenbereich gehen. Soweit dafür Instrumente der Raumordnung zur Verfügung stehen, sind die Raumbedeutsamkeit von WEA, die Abwägung nach § 7 Abs. 2 ROG sowie die Frage nach dem Zielcharakter raumordnungsrechtlicher Gebietskategorien iSd § 8
Abs. 7 ROG relevant. Zur Standortsteuerung durch Flächennutzungsplanung sind die Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB, das Anpassungsgebot gemäß § 1
Abs. 4 BauGB und das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB zu behandeln.
Dr. Stephan Gatz ist stellvertretender Vorsitzender des schwerpunktmäßig für das öffentliche Baurecht zuständigen 4. Senats des BVerwG. Er ist u.a. Mitautor im
Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Mitarbeiter beim Handbuch des öffentlichen Baurechts, Verfasser eines Werkes zu Windenergieanlagen und zahlreichen
Fachaufsätzen zum Städtebaurecht sowie gefragter Referent bei Fortbildungs-veranstaltungen zum Bauplanungsrecht.