Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a.D, Freiburg
Die strahlende Wohnung? „Smart Grid“ und der verstärkte Ausbau der Mobilfunknetze zur Indoor-Versorgung: Gesundheitsgefahren und Rechtsprobleme
Die mobile Funk-Kommunikation stellt eine technische und gesellschaftliche
Revolution dar. Mit der angestrebten vollständigen Funk-Vernetzung
von Heim, Auto und Büro („Pervasive Computing“ oder „AACC“) befindet
sich diese Entwicklung derzeit wohl vor einem „point of no return“. NOKIA
etwa plant bereits, Handy-Akkus künftig aus dem enorm anwachsenden
Funksmog in der Luft aufzuladen. Nicht wenige Wissenschaftler sehen erhebliche
Gesundheits- und Umweltgefahren. So warnt die International
Agency for Research on Cancer (IARC), eine Unterorganisation der WHO,
deutlich vor einem Krebsrisiko, die Europäische Umweltagentur spricht von
einem der Gentechnologie und dem Klimawandel vergleichbaren Bedrohungspotential.
Vor diesem Hintergrund zeigen sich eine ganze Reihe von Rechtsproblemen.
Insbesondere fragt sich, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Gefahrenvermeidung
existieren. Einschlägige Bezugspunkte erfassen ein Spektrum, das vom Bauplanungs- über das Immissionsschutzrecht bis hin zum Verfassungsrecht und zur Europäischen Menschenrechtskonvention reicht.
Bernd. I. Budzinski war bis 1975 Leiter der Baurechtsabteilung des Landratsamts
Lörrach und danach bis 2010 Richter am Verwaltungsgericht Freiburg.
Er ist durch zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften (NVwZ, NuR) ausgewiesener
Spezialist zu den Rechtsfragen des Mobilfunks und als Experte
für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bei ministeriellen
und parlamentarischen Anhörungen aufgetreten.
Weitere Materialen : Präsentation Budzinski