UPPW-Vortrag Nr. 27

RA Moritz Grunow und Monika Ollig

„Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“

Die im aktuellen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthaltenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen zukünftig bundesweit vereinheitlicht werden. Der Bun-desrat hat dem Entwurf der Bundesregierung „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)“ mit Änderungen zugestimmt. Diese neue Bundesverord-nung soll die bisherigen Regelungen der Länder ablösen und das Einstufungsverfahren verein-fachen. Auf Anlagenbetreiber, Vollzugsbehörden der Länder sowie das Umweltbundesamt kommen damit veränderte oder neue Regelungen zu. Was dies bedeutet, vermitteln Ihnen zwei Experten im Umweltrecht aus der anwaltlichen und der bundesbehördlichen Praxis (Umwelt-bundesamt).

Monika Ollig präsentiert die stoffbezogenen Neuerungen der AwSV, so die Regelung der „allgemein wassergefährdenden″ Stoffe und Gemische, Selbsteinstufungspflichten der Anlagenbe-treibenden und Ausnahmen sowie die neue Vollzugsaufgabe des Umweltbundesamtes.
Moritz Grunow wird die technischen Anforderungen an Anlagen darstellen, die in der AwSV erstmals bundeseinheitlich zusammengeführt werden. Dabei wird auf Übergangsregelungen für Bestandsanlagen ebenso eingegangen, wie die geänderten Anforderungen an den staatlichen Vollzug durch die Bundesländer.

Monika Ollig arbeitet als Volljuristin beim Umweltbundesamt für die Fachgebiete Rechtswissenschaftliche Umweltfragen und Wassergefährdende Stoffe.

Moritz Grunow ist Rechtsanwalt bei Heinemann & Partner, Essen.

Material: UPPW-GRUNOW-OLLIG-1

 

 

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