Olaf Wendler, Rechtsanwalt
Dienstag, 17.04.2018, 16.00 – 18.00 Uhr, Hörsaal XV, Melanchthonianum, Universitätsplatz
Das Kreislaufwirtschaftspaket der EU und mögliche Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht
Was vor mehr als fünf Jahren von der EU-Kommission als Diskussionsprozess
eingeleitet und im zweiten Versuch mit dem neuen Kreislaufwirtschaftspaket
im Dezember 2015 vorgelegt wurde, geht nun als
Legislativpaket mit vier Änderungsrichtlinien für das europäische Abfallrecht
auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens. Abfallrahmenrichtlinie,
Verpackungsrichtlinie und Deponierichtlinie werden in Teilen
erheblich verändert, mit der vierten Richtlinie werden leichte Korrekturen
der Altfahrzeugrichtlinie, der Batterierichtlinie und der Elektroaltgeräterichtlinie
vorgenommen. Neue verbindliche Ziele auf EU-Ebene für
Recycling von Siedlungsabfall und Verpackungen, aber eine zeitliche
Streckung der Reduzierung zu deponierender Siedlungsabfälle werden
kommen. Strengere Anforderungen für die getrennte Sammlung von
Abfällen sowie eine gestärkte Umsetzung der Abfallhierarchie sind vorgesehen,
damit die Mitgliedstaaten der Erzeugung von Abfall stärker
als bisher vorbeugen. Nach Abschluss der Gesetzgebung auf EU-Ebene
werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Vorgaben in
nationales Recht umzusetzen. Der Vortrag unternimmt den Versuch, daraus
folgende Auswirkungen auf das deutsche Abfallrecht, insbesondere
das Kreislaufwirtschaftsgesetz, zu beleuchten.
Olaf Wendler lebt und arbeitet als Rechtsanwalt in Girod im Westerwald. Bis Mitte
2017 war er fünf Jahre als Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft
Region Rhein-Wupper in Düsseldorf tätig. Davor leitete er ein Rechtsanwaltsteam
im Umweltbereich von PriceWaterhouseCoopers, nachdem er fast fünf Jahre
als Referent beim Verband Kommunaler Unternehmen und rund zwanzig Jahre als
Stabsbereichsleiter des Vorstandsvorsitzenden der Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Abfallwirtschaftspraxis und Lobbyerfahrungen auch in Brüssel sammeln konnte.