UPPW-Vortrag Nr. 47

Anja Behnke, Josefine Betensted

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Berlin

Dienstag, 22. Januar 2019, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVI, Universitätsplatz, Melanchthonianum, 1. OG

Die neue TA Luft – Wichtige Fortschritte zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen, vor allem für Intensivtierhaltungsanlagen

Die TA Luft von 2002 ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie gilt in Deutschland für mehr als 50.000 Anlagen und wird darüber hinaus in vielen inner- und außereuropäischen Ländern als Erkenntnisquelle herangezogen. Seit 2002 hat sich der Stand der Technik fortentwickelt, dies wird unter anderem deutlichdurch die zahlreichen Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken(BVT-Schlussfolgerungen), die zwischenzeitlich auf Grundlage der EU-Industrieemissionsrichtlinie beschlossen wurden und von den Mitgliedstaaten verbindlich um zusetzen sind. Im Bereich des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind Aspekt ein den Fokus gelangt, die noch nicht in der TA Luft verankert sind – etwa die Gerüche,die von Anlagen ausgehen oder die Bioaerosol-Immissionen, die von bestimmten Anlagenverursacht werden. Damit die TA Luft auch weiterhin eine hohe Rechts- und Investitionssicherheit für Betreiber sicherstellt, wird sie derzeit überarbeitet. Im Rahmendes Vortrags werden die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Vorsorge und des Schutzes vor schädlichen Umweltwirkungen vorgestellt und diskutiert. Der Schwerpunkt wird dabei auf einer Anlagenart liegen, die von vielen Änderungen betroffen sein wird und die stark in der öffentlichen Diskussion steht: die Anlagen zur Intensivtierhaltung.

Die neue TA Luft UPPW Nr. 47

Anja Behnke,

ist Diplom-Ingenieurin für technischen Umweltschutz und seit 2015 Referentin in der Arbeitsgruppe IG I 2 (anlagen- und gebietsbezogene Luftreinhaltung). Dort ist sie im Schwerpunkt mit der Anpassung der TA Luft befasst. Zuvor war sie von 1999 bis 2015 im Umweltbundesamt beschäftigt.

Josefine Betensted,

ist Juristin und seit 2012 Referentin im Referat IG I 1 (Immissionsschutzrecht). Sie ist im Schwerpunkt für Rechtsetzungsverfahren im Bereich der anlagenbezogenen Luftreinhaltung zuständig und hat u.a. die Umsetzung der EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht begleitet.

 

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