UPPW-Vortrag Nr. 51 – Doppelveranstaltung!

Dienstag, 2. Juli 2019, 16:00 – 18:00 Uhr, Hörsaal XX (Melanchthonianum, 2. OG)

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt (LL.M., M.A.)

Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig

Klimaschutz als Menschenrechtsproblem

Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum vor Schäden durch Hitzewellen und Naturkatastrophen auch in Deutschland zu schützen, ist Ende 2018 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel erhoben worden festzustellen, dass Bundesregierung und Bundestag die globale Erwärmung konsequenter bekämpfen müssen. Zumindest müssten sie die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung einhalten und in der EU Deutschlands Gewicht dafür in die Waagschale werfen. Verlangt sind nach Aussagen des Weltklimarats (IPCC) dafür unbedingt Nullemissionen in sämtlichen Sektoren weltweit in drei Dekaden. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestags streben zeitnahe Nullemissionen der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft jedoch bislang nicht an. Deutschland erreicht bis dato nicht einmal die weniger ambitionierten EUKlimaziele für 2020. Mit der Klage wird die Frage gestellt, ob die Politik noch verfassungsrechtlich garantiert demokratische Entscheidungsspielräume besitzt, wenn möglicherweise die physischen Grundlagen menschlicher Existenz auf dem Spiel stehen. Der Referent stellt die Klage, die er selbst mit vertritt, vor und erläutert dabei seine Positionen zu grundlegenden Fragen des Verhältnisses grundrechtlicher Abwehr- und Schutzdimensionen, der Gewaltenteilung im Umweltschutzbereich, der Voraussetzungen des Freiheitsschutzes für die Demokratie sowie eines intertemporalen und grenzüberschreitenden Grundrechtsschutzes.

Klimaklage5 (2)

Ida Westphal,

ClientEarth, Berlin

Klimaklagen im Kohlebereich aus internationaler Perspektive

Die Verbrennung von Kohle zum Zwecke der Energiegewinnung macht einen großen Anteil der weltweiten CO2-Emissionen aus. Gleichzeitig tragen Kohlebergbau und Kohleverbrennung zur Umweltzerstörung, zur Schädigung von Luft und Wasser und Gesundheit bei. Der Vortrag stellt Klagen zum Thema Kohle in den Rahmen von Klimaklagen allgemein und beleuchtet anhand von konkreten Beispielen, welche rechtlichen Instrumente bisher international genutzt werden. Ein Schwerpunkt wird dabei auf dem Europarecht liegen.

Felix Ekardt, Jurist, Philosoph und Soziologe,

leitet in Leipzig und Berlin die Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, ist Professor an der Universität Rostock und hat im Sommersemester 2019 eine Lehrstuhlvertretung an der MLU HalleWittenberg inne.

Ida Westphal,

arbeitet seit Oktober 2018 zum Thema Energiewende im Berliner Büro von ClientEarth. Sie ist Volljuristin, hat sich auf das Umweltrecht spezialisiert und sammelte Berufserfahrung u.a. beim Öko-Institut e.V. und als Referendarin bei der Umweltrechtskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Die Veranstaltung ist ein gemeinsames Projekt mit ELSA (European Law
Students‘ Association) Halle e.V.
Nach den beiden ca. 30minütigen Vorträgen wird eine Diskussion zum
Thema „Pro und contra Umweltschutz durch gerichtlichen Rechtsschutz“ mit einem Eingangsstatement
von Prof. Dr. Dirk Hanschel (MLU) stattfinden.

 

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