Dienstag, 10. Dezember 2019, 16:00 – 18:00 Uhr, Hörsaal XX (Melanchthonianum, 2.OG)
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin, Berlin
Unionsrechtliche Anforderungen an das Düngerecht
Die Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, insbesondere der Düngung, zu bekämpfen. Doch auch über 28 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie ist das Grundwasser in Deutschland vielerorts erheblich mit Nitrat belastet. Der für das Grundwasser geltende Nitratgrenzwert i.H.v. 50 Milligramm pro Liter wurde dem jüngsten Nitratbericht zufolge an knapp 30% der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes überschritten.
Am 21. Juni 2018 stellte der EuGH in Bezug auf die alte Düngeverordnung einen Verstoß Deutschlands gegen die Nitratrichtlinie fest. Auch das im Jahr 2017 umfassend novellierte Düngerecht, welches nicht Gegenstand der Entscheidung des EuGH war, wirft Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit mit europäischem Gewässerschutzrecht auf. Es zeichnet sich ab, dass weitere Bemühungen erforderlich sind, um einen unionsrechtskonformen Zustand herzustellen. Die Debatte um eine gewässerschonende Düngepraxis, die grundlegende Fragen nach einer zukunftsfähigen Landwirtschaft aufwirft, geht daher weiter. Der Vortrag beleuchtet die Düngeproblematik aus gewässerschutzrechtlicher Sicht und geht dabei auf aktuelle Entwicklungen ein.
Dr. Caroline Douhaire hat im Jahr 2018 an der Universität Rostock zu unionsrechtlichen und steuerungswissenschaftlichen Fragen der Düngung promoviert. Sie arbeitet als Rechtsanwältin in der Kanzlei Geulen & Klinger in Berlin und berät im Agrarumweltrecht sowie im Luftreinhalterecht.