UPPW-Vortrag Nr. 70

Präsenzveranstaltung HS B (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 03.06.2025, 16:00 -18:00 Uhr

Nachbargemeindlicher Rechtsschutz gegenüber großflächigem Einzelhandel

Prof. Dr. Andreas Decker, Richter am Bundesverwaltungsgericht

In den Verfahren 4 C 1.23 (Urteil vom 24.4.2024) und 4 C 3.23 (Urteil vom 26.9.2024) geht es um die Klage einer Nachbargemeinde gegen einen großflächigen Sportfachmarkt, der auf der Grundlage eines – sich nachträglich als unwirksam erweisenden – Bebauungsplans zugelassen worden ist. An diesen Fällen wird der Referent die Dogmatik des Nachbarschutzes nach der Rechtsprechung des BVerwG darstellen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob § 11 Abs. 3 BauNVO drittschützende Wirkung besitzt und wenn nicht, wie eine Nachbargemeinde sich gegen solche Vorhaben zu Wehr setzen kann, wenn sie befürchtet, dass diese negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche hat. Zentral ist dabei auch die Frage, ob es einen Unterschied macht, wenn die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nun (aufgrund der Unwirksamkeit des hierfür aufgestellten Bebauungsplans) auf der Grundlage eines älteren Bebauungsplans, nach § 34 BauGB oder nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.

Zum Referenten:

Prof. Dr. Andreas Decker ist seit 2012 Richter am Bundesverwaltungsgericht und war dort im 7. und 4. Senat tätig. Im Januar 2025 wechselte er in den für das Energieleitungsrecht zuständigen 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2023 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Prof. Decker veröffentlichte bereits zahlreiche Aufsätze und Artikel und schreibt an wichtigen Kommentaren und Lehrbüchern mit.

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