Unter dem Titel „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ existiert seit 2009 in Halle/Saale ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Fragen der Verwaltungs- und Verfahrenspraxis auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Raum- sowie Fachplanung. Ziel ist es, in Kooperation mit den auf diesen Gebieten tätigen Institutionen, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verbänden der Region ein Forum zur Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse anzubieten und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht die Organisation einer kontinuierlichen Veranstaltungsreihe zu ausgewählten Themen aus dem gesamten Bereich des Umwelt- und Planungsrechts. Die UPPW-Reihe wird von einem fachkundigen Koordinierungskreis unter dem institutionellen Dach der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Kooperation mit dem Umweltbundesamt konzipiert. Regelmäßig finden drei Veranstaltungen je Semester statt. Ein maßgebliches Kriterium für die Auswahl der Themen ist die Praxisrelevanz, insbesondere soll über neuere Rechtsentwicklungen informiert werden.
Die UPPW-Reihe wendet sich an alle mit dem Umwelt- und Planungsrecht befassten Personen aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Praxis, Wissenschaft und Ausbildung. Eingeladen sind ausdrücklich auch alle Studierenden mit entsprechenden Interessenschwerpunkten.
Kommende Veranstaltungen
UPPW-Vortrag Nr. 70
Präsenzveranstaltung HS B (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)
Dienstag, 03.06.2025, 16:00 -18:00 Uhr
Nachbargemeindlicher Rechtsschutz gegenüber großflächigem Einzelhandel
Prof. Dr. Andreas Decker, Richter am Bundesverwaltungsgericht
In den Verfahren 4 C 1.23 (Urteil vom 24.4.2024) und 4 C 3.23 (Urteil vom 26.9.2024) geht es um die Klage einer Nachbargemeinde gegen einen großflächigen Sportfachmarkt, der auf der Grundlage eines – sich nachträglich als unwirksam erweisenden – Bebauungsplans zugelassen worden ist. An diesen Fällen wird der Referent die Dogmatik des Nachbarschutzes nach der Rechtsprechung des BVerwG darstellen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob § 11 Abs. 3 BauNVO drittschützende Wirkung besitzt und wenn nicht, wie eine Nachbargemeinde sich gegen solche Vorhaben zu Wehr setzen kann, wenn sie befürchtet, dass diese negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche hat. Zentral ist dabei auch die Frage, ob es einen Unterschied macht, wenn die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nun (aufgrund der Unwirksamkeit des hierfür aufgestellten Bebauungsplans) auf der Grundlage eines älteren Bebauungsplans, nach § 34 BauGB oder nach § 35 BauGB zu beurteilen ist.
Zum Referenten:
Prof. Dr. Andreas Decker ist seit 2012 Richter am Bundesverwaltungsgericht und war dort im 7. und 4. Senat tätig. Im Januar 2025 wechselte er in den für das Energieleitungsrecht zuständigen 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Seit 2023 ist er Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Prof. Decker veröffentlichte bereits zahlreiche Aufsätze und Artikel und schreibt an wichtigen Kommentaren und Lehrbüchern mit.
Die Vortragsreihe wird am 17.06.2025 fortgesetzt.