Dienstag, 10. Dezember 2019, 16:00 – 18:00 Uhr, Hörsaal XX (Melanchthonianum, 2.OG)
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin, Berlin
Unionsrechtliche Anforderungen an das Düngerecht
Die Richtlinie 91/676/EWG (Nitratrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, insbesondere der Düngung, zu bekämpfen. Doch auch über 28 Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie ist das Grundwasser in Deutschland vielerorts erheblich mit Nitrat belastet. Der für das Grundwasser geltende Nitratgrenzwert i.H.v. 50 Milligramm pro Liter wurde dem jüngsten Nitratbericht zufolge an knapp 30% der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes überschritten.
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