UPPW-Vortrag Nr. 23

RA Dr. Markus Appel, Linklaters LLP, Berlin

„Aktuelle Praxisfragen der Bundesfachplanung nach §§ 4 ff. NABEG.“

Der Ausbau des Stromübertragungsnetzes ist zentrale Bedingung für das Gelingen der Energiewende. Mit der Bundesfachplanung nach §§ 4 ff. NABEG hat der Gesetzgeber im Sommer 2011 ein neues Planungsinstrument geschaffen, das der Beschleunigung des Ausbaus besonders vordringlicher Höchstspannungsleitungen dient und für dessen Umsetzung die Bundesnetzagentur zuständig ist. Die Bundesfachplanung wirft zahlreiche neue Rechtsfragen insbesondere zum Verhältnis zur Landesplanung auf, die im Zentrum des Vortrags stehen werden. Da die ersten Bundesfachplanungsverfahren im Frühjahr 2014 beginnen werden, wird zudem auf weitere aktuelle Praxisfragen
der anstehenden Verfahren eingegangen.

Dr. Markus Appel, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Sozietät Linklaters LLP in Berlin und berät Vorhabenträger in Planungs- und Genehmigungsverfahren für Industrie- und Infrastrukturprojekte. Zu seinen Mandanten
gehören u.a. Übertragungsnetzbetreiber in den aktuell anstehenden
Bundesfachplanungsverfahren. Seit Sommer 2012 ist er Lehrbeauftragter für Raumordnungs- und Fachplanungsrecht an der Universität Halle-Wittenberg.

Materialien: Vortrag: Bundesfachplanung

 

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