UPPW-Vortrag Nr. 33

Prof. Dr. Alexander Roßnagel

„Einbezug der Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse zu Windkraftanlagen“

Windkraftanlagen tragen den Konflikt zwischen Nutznießer und Betroffenen
der Energieerzeugung in die Fläche. Trotz dem allgemeinen Bekenntnis zur
Energiewende führen Vorhaben, Windkraftanlagen zu errichten, vielfach zu
heftigen Konflikten vor Ort. Mit der Art und Weise, wie diese Konflikte in
Planungs- und Genehmigungsverfahren bearbeitet werden, sind alle Beteiligten unzufrieden.
Der Vortrag untersucht, wie die Öffentlichkeit in Entscheidungsprozesse
zu Windkraftanlagen einbezogen wird, welche Defizite für einen fairen Umgang
mit allen beteiligten Interessen festzustellen sind und wie diese Defizite vermieden
oder vermindert werden können. Er widerspricht der gängigen These, dass noch
weitere Beteiligungsverfahren erforderlich seien, um diese Konflikte einzudämmen. Vielmehr vertritt er die These, dass die bestehenden Verfahren mit Öffentlichkeits-beteiligung ausreichend sind, dass sie aber in der Form ihrer Bearbeitung der
Konflikte verbesserungsfähig sind. Dabei werden die Erkenntnisse vorgestellt, die
im Forschungs-projekt „Entscheidungen über dezentrale Energieanlagen in der Zivilgesellschaft (Dezent Zivil)“ erarbeitet und im Südschwarzwald erprobt worden
sind.
Alexander Roßnagel, Dr. jur., Universitätsprofessor für Öffentliches Recht mit dem
Schwerpunkt Recht der Technik und des Umweltschutzes an der Universität Kassel.
Geschäftsführender Direktor des Kompetenzzentrums für Klimaschutz und Klimaanpassung (CliMA). Promotion 1981, Habilitation 1991, von 2003 bis 2011 Vizepräsident der Universität Kassel, viele Forschungsprojekte und Publikationen zum Energie- und Umweltrecht.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.