Dienstag, 12. Januar 2016, 16:00 – 18:00 Uhr
Dr. iur. Ulrich Klein, Mainz
Umweltverträglichkeitsprüfung: Rechts- und Vollzugsfragen der neuen UVP-Richtlinie
Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat in den letzten Jahren eine erhebliche „rechtliche Aufwertung“ erfahren. Seit dem Altrip-Urteil des EuGH (C-72/12) sind nicht nur das rechtswidrige vollständige Unterbleiben einer UVP oder UVP-Vorprüfung, sondern auch wesentliche UVP-Verfahrensfehler selbständig klagefähig, d. h. auch wenn der Fehler keinen Einfluss auf den Inhalt der Behördenentscheidung hatte.
Die Beachtung des UVP-Rechts ist daher für die Rechtmäßigkeit und den Bestand von umweltrelevanten Zulassungsentscheidungen von entscheidender Bedeutung. Die neue UVP-Richtlinie 2014, deren nationale Umsetzung noch ansteht, macht nunmehr zahlreiche Änderungen im Bundes- und Landesrecht sowie in der Vollzugspraxis erforderlich. Die Änderungen umfassen Verfahrensfragen, z. B. der UVP-Vorprüfung, der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Verfahrensfirsten, ebenso wie inhaltliche Fragen, z. B. der Prüfung des Prognose-Null-Falls, der vernünftigen Alternativen oder der kumulierenden Vorhaben. Gänzlich neu ist die Einführung von zentralen, elektronischen UVPPortalen sowie eines UVP-Monitoring für zugelassene Vorhaben. Das UVP-Recht und der Vollzug stehen damit in den nächsten Jahren vor einem erheblichen Wandel.
Dr. Ulrich Klein, LL.M. ist Referatsleiter im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) des Landes Rheinland-Pfalz. Arbeitsschwerpunkt ist das fachübergreifende Umweltrecht, insbesondere das UVP-Recht, Umweltschadensrecht sowie das Recht der Umweltrechtsbehelfe und der Öffentlichkeitsbeteiligung.