Frau Barbara Friedrich, Umweltbundesamt (Abteilung Nachhaltige
Produkte und Konsummuster, kommunale Abfallwirtschaft)
„Die Regelungen zu Nebenprodukten und zum Abfallende im
neuen Kreislaufwirtschaftgesetz als wirksame Komponenten
des Ressourcenschutzes?“
Barbara Friedrich ist seit 2010 Mitarbeiterin des Umweltbundesamtes und dort
im Fachbereich III (Nachhaltige Produktion und Produkte, Kreislaufwirtschaft)
als Juristin u.a. zuständig für übergreifende Fragestellungen des Abfallrechts
sowie im Rahmen der Anlaufstelle Basler Übereinkommen für Fragen im Zusammenhang
mit dem Vollzug der grenzüberschreitenden Abfallverbringung.
Materialien: Präsentation Friedrich
Die Veranstaltungsreihe wird nach dem Vortrag von Frau Barbara Friedrich im Sommersemester fortgesetzt.