UPPW-Vortrag Nr. 20

Dr. Tilo Biesecke, Vattenfall

„Das Wasserrechtliche Veraschlechterungsverbot im Spiegel der Rechtsprechung“

§ 4 der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG v. 23.10.2000) enthält das Verbot, Gewässer nachteilig zu verändern. Dieses Verschlechterungsverbot ist mit den §§ 27 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt worden. Danach sind oberirdische Gewässer, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustandes vermieden wird. Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen Potenzials und chemischen Zustandes vermieden wird. Ausnahmen von diesen Bewirtschaftungszielen sind nach § 31 WHG nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zulässig; insbesondere wird verlangt, dass sie übergeordnetem öffentlichen Interesse dienen müssen und das mit ihnen verfolgte Ziel nicht mit für die Umwelt weniger nachteiligen Maßnahmen zu erreichen sind.

Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot ist bei Projekten zu berücksichtigen, bei denen es zu einer Nutzung oder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer kommt, auch wenn ihre Zulassung sich nach anderen Rechtsvorschriften richtet. Es ist insofern für die Praxis hochaktuell. Nach einer längeren Phase ausschließlich behördlicher Entscheidungen sind die relevanten Fragen zur Auslegung der Tatbestände und ihrer Ausnahmen nun bei den Gerichten angekommen. Die ersten Urteile vermögen allerdings noch kein einheitliches Bild zu vermitteln. Die Anfang des Jahres ergangene Entscheidung des Hamburgischen OVG zum Kohlekraftwerk Moorburg legt einen strengen Maßstab an, wird jedoch noch das BVerwG beschäftigen. In dieser Situation wird der Vortrag grundsätzliche Entwicklungslinien anhand verschiedener Judikate darstellen und besprechen.

Dr. Tilo Biesecke hat in Halle studiert und zu einem immissionsschutzrechtlichen Thema promoviert, ist bereits seit einigen Jahren Referent für Umwelt- und Energierecht in der Vattenfall-Gruppe und berät verschiedene Unternehmen des Konzerns in umweltrechtlichen Zulassungs- und Gerichtsverfahren. Er betreut u.a. das Neubau-Projekt für das Steinkohlen-Kraftwerk Hamburg-Moorburg.

 

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