Matthias Sauer
Bundesumweltministerium, Berlin
Dienstag, 18. Juni 2019, 16:00 – 18:00 Uhr, Hörsaal XIII (Löwengebäude 2. OG)
Umweltinformationsrecht – Grundsatzfragen und Aktuelles zum Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen
Der freie Zugang von jeder Person zu Umweltinformationen ist auf EU-Ebene seit 1990 und national seit 1994 ein Standard des Umweltrechts. Durch die UN ECE Aarhus-Konvention von 1998 und im Nachgang durch die Umweltinformationsrichtlinie der EU von 2004 wurde das Niveau der Transparenz staatlichen Handelns nochmals wesentlich erhöht. Seitdem haben Praxis, Wissenschaft und Rechtsprechung auf allen Ebenen viele Vollzugs- und Rechtsfragen gelöst bzw. weiterentwickelt. Heute steht das Umweltinformationsrecht als ein wichtiger Pfeiler im Fokus der Diskussion um den „Gläsernen Staat“ und in Konkurrenz mit vielen weiteren Bestimmungen des Bundes- und Landesrechts (z.B. IFG, Transparenzgesetze, VIG, IWG, GeoZG etc.). Zugleich wird der Vollzug beispielsweise durch moderne Kommunikationsmethoden immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Im Rahmen des Vortrages werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zugangs zu Umweltinformationen, aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung sowie ausgewählte praktische Fragen des Vollzuges näher beleuchtet.
Matthias Sauer,
studierte in Bonn Rechts- und Politische Wissenschaften. Seit 1996 ist er Mitarbeiter des Bundesumweltministeriums, zunächst im Bereich Atomrecht. 1999 wechselte er nach Berlin in das damalige Grundsatzreferat für fachübergreifendes Umweltrecht. Parallel war er von 2004 bis 2011 Mitglied und ab 2008 Vorsitzender des Implementation Committee der UN ECE Espoo-Konvention. Seit 2012 leitet er im Bundesumweltministerium das heutige Referat „Informationsfreiheitsrecht, AarhusKonvention, Umwelthaftungsrecht, Bessere Rechtsetzung“. Zu den Aufgaben des Referates gehört u.a. das Umweltinformationsgesetz des Bundes.