UPPW-Vortrag Nr. 58

Dienstag, 25.01.2022, 16:00 – 18:00 Uhr

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Dr. Reinhard Ruge, LL.M.

Stellvertretender Leiter Recht, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Das Störungsverbot nach „Skydda Skogen“

Die Anforderungen des Naturschutzrechts haben maßgeblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren. Dies gilt auch für den dringlichen Ausbau des Stromnetzes zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Insofern sind die Vorhabenträger bei jeder Entscheidung von EuGH und BVerwG, die zu einer Ausweitung von Prüfanforderungen in den Verfahren führt, besonders sensibel. In einer aktuellen Entscheidung vom 04.03.2021, Rs. C-473/19, „Skydda Skogen“ (auch „Schwedische Wälder“ genannt), hat sich in einem Vorlageverfahren der EuGH zur Auslegung des Störungsverbots des Art. 12 Abs. 1 lit. b) FFH-Richtlinie geäußert und entschieden, dass dieses nicht auf „den Erhaltungszustand der Art“ beschränkt werden dürfe. Angesprochen war damit die Frage, ob Gegenstand der Prüfung immer Individuen oder alternativ gesamte Populationen sind. Insofern stellt sich die Frage, ob sich die Entscheidung auf die nationale Norm des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG mit dem Bezug auf „lokale Populationen“ auswirkt und was das für die Genehmigung von Infrastrukturprojekten bedeuten könnte.

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Ruge, LL.M., geb. 1974 in Berlin, ist Syndikusrechtsanwalt und Stellvertretender  Leiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH und arbeitet mit Schwerpunkt im Energie-, Planungs- und Umweltrecht und berät u.a. in Genehmigungsverfahren von Großprojekten. Zuvor war er tätig als Fachgebietsleiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH, Justiziar im Rechtsbereich der Vattenfall Europe AG in Berlin in den Bereichen Energie- und Kartellrecht,  Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht) sowie Lehrbeauftragter für Europarecht des englischsprachigen Law & Language Programms der Universität Jena. Dr. Ruge hat den Master of Law mit Schwerpunkt Europarecht und Public Utilities Regulation an der London School of Economics erlangt und zur veränderten Rolle des Staates im Energiesektor rechtsvergleichend promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Planungs- und Genehmigungsrecht sowie der Rechtsfragen Netzentgeltregulierung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Mitherausgeber der EnWZ; zahlreiche Fachpublikationen zum Energie-, Regulierungs-, Kartell-, Planungs- und Umweltrecht.

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