Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)
Dienstag, 11.06.2024, 18:00 – 20:00 Uhr (Achtung geänderte Uhrzeit!)
Vom Altlastengesetz zum Gesetz der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung ?
Dr. Harald Ginzky, Umweltbundesamt
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Bun-des-Bodenschutzgesetz zu evaluieren an die Herausfor-derungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens zu berücksich-tigen. Der Vortrag erläutert die Bedeutung des Bodens für die Gesellschaft und zeigt die wesentlichen regulati-ven und faktischen Herausforderungen in Deutschland auf.
Nach einer Analyse der Defizite der aktuellen Rechtsla-ge werden die fachlichen, instrumentellen und verfah-rensbezogenen Überlegungen für eine grundlegende Reform des Bodenschutzrechts vorgestellt. Der Vortrag endet mit einem Blick über den nationalen Tellerrand be-züglich Reformanstrengungen in anderen Ländern und Kontinenten, v. a. in Afrika.
Zur Person:
Dr. Harald Ginzky, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundes-amt. Er betreut die Themenfelder Bodenschutz- und Gewässerschutzrecht, „Governance“ des Meeresumweltschutzes, von Climate Engineering und des Tiefseebergbaus sowie transformationswissenschaftliche Fragestellungen. Er hat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren begleitet. Er hat mehr als 120 Fachartikel veröffentlicht, ist Redakteur der „Zeitschrift für Umweltrecht“, seit 2016 Chefherausgeber des „International Yearbook of Soil Law and Policy“. Er verhandelt regelmäßig für Deutschland in internationalen Institutionen/ Gremien, z.B. in OSPAR, FAO, UVCCD, London protocol und in der Interna-tional Seabed Authority. Dr. Ginzky engagiert sich seit 2017 verstärkt in der Entwicklungszusammenarbeit.