UPPW-Vortrag Nr. 61

Dienstag, 28. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Halle

Kommunale Wärmewende: Bau-, energie- und kommunalrechtliche Fragen

Die rechtsverbindliche 1,5-Grad-Grenze für die globale Erwärmung im Pariser Klima-Abkommen impliziert zeitnah null fossile Brennstoffe – weit vor 2050, eher 2030 – und damit auch eine Wärmewende. Diese kann nicht allein den Kommunen überlassen bleiben, sondern muss auf EU-Ebene ansetzen, vorzugsweise mit einer Mengensteuerung für sämtliche fossile Brennstoffe und die Tierhaltung. Auch wenn kommunale Steuerungsansätze dies nicht ersetzen können, kommt den Kommunen im Rahmen der Wärmewende eine wichtige Rolle zu, weil auch Planung erforderlich ist. Den Kommunen stehen an dieser Stelle bereits zahlreiche rechtliche Instrumente zur Verfügung. Das betrifft etwa das Recht der Bauleitplanung sowie das Kommunalrecht, wo ein Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Wärmenetze in Betracht kommt. Auch das Energierecht spielt eine Rolle, wenn Energieeffizienz, Konsistenz und Energiesuffizienz auf lokaler Ebene vorangebracht werden sollen.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Philosoph, Soziologe, widmet sich seit 1997 der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit Fokus auf Recht, Governance, Ethik und Transformationsbedingungen. Seit 2009 ist er Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin sowie apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, Juristische und Interdisziplinäre Fakultät sowie Leibniz-Wissenschaftscampus Phosphorforschung Rostock (vorher seit 2002 Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht an der Universität Bremen). Daneben zahlreiche Gast- und Vertretungsprofessuren, so 2019 und 2022 an der MLU Halle-Wittenberg.

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UPPW-Vortrag Nr. 60

Dienstag, 14. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Karlsruhe/Halle

Umgang mit Ungewissheit bei der Standortsuche für ein Endlager für Atommüll

Der Umgang mit Ungewissheit ist mittlerweile ein „Klassiker“ unter den Themen des besonderen Verwaltungsrechts. Zusätzlich zur Gefahrenabwehr sind Vorsorge und Risikomanagement als Handlungsfelder hinzugetreten.
Aktuell wird der Standort für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall mit der bestmöglichen Sicherheit für 1 Million Jahre gesucht.
Das Gesetz, das die Suche anleitet, das Standortauswahlgesetz, geht neue Wege, um im Falle dieses einzelnen Projektes mit Ungewissheit umzugehen.
Der Vortrag informiert kurz über den Stand des Verfahrens, stellt dann die besonderen Elemente zum Umgang mit Ungewissheit im Standortauswahlgesetz vor und würdigt sie aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck ist Senior Researcher am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und außerplanmäßiger Professor an der Universität Halle-Wittenberg

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UPPW-Vortrag Nr. 59

Dienstag, 31. Mai 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m1e0abda0a104d557187961091cfffa01

Oliver Weber und Kathleen Liehr
Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen

„Anwälte der Umwelt – Mitwirkungs- und Klagerechte als Instrumente für wirksames Umweltrecht“

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und ihr Beitrag zu einem wirksamen Umweltrecht erregen immer wieder öffentlich-mediale Aufmerksamkeit. Besondere öffentliche Kritik erfuhr zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, als deren erfolgreichen Klagen für eine bessere Luftreinhaltung Fahrverbote in einigen Städten erforderlich machten. Zuletzt flammte Kritik am Klageverhalten der Umweltverbände auch im Zusammenhang mit der Genehmigung des Teslawerks in Grünheide auf. Absehbar wird die Position der Umweltverbände im Spannungsfeld von Windenergieausbau und Naturschutz mit Blick auf das erforderliche Erreichen ehrgeiziger Ausbauziele zu weiteren Kontroversen führen.
Es kam daher auch nicht überraschend, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode unter der Überschrift „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzen will und dabei auch unmittelbar die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände adressiert.
Angesichts dieser Situation möchten wir in diesem Vortrag die Bedeutung und Wirkung des Umweltrechtsschutzes für ein effektives Umweltrecht anhand der rechtspolitischen Hintergründe der Debatte um die Umweltverbandsklage aufzeigen. Dazu werden wir auch aus unserer Vollzugspraxis der Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen berichten. Im Anschluss wird es Gelegenheit für Fragen und Diskussionen geben.

Kathleen Liehr (Dipl.-Verwaltungswirtin, FH) und Oliver Weber (Ass. Jur.) sind langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen im Umweltbundesamt. Frau Liehr betreut seit der Einführung der Umweltverbandsklage 2006 hauptamtlich die Anerkennungsstelle UmwRG und bearbeitet alle vollzugspraktischen Themen. Herr Weber bearbeitet u. a. formell- und materiellrechtliche Verfahrensfragen der Anerkennungsstelle und konzipiert insbesondere auch die begleitende Forschungstätigkeit zur Evaluation der Umweltverbandsklage und zur Weiterentwicklung des Umweltrechtschutzes.

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