UPPW Vortrag Nr. 55

Dienstag, 13. Juli 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m5da3a6fe7f97a220d4e1131fd673fb69


Prof. Dr. Uta Stäsche
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 – Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum und intertemporale Freiheitssicherung


Das BVerfG hat der Bundesregierung in seinem Beschluss vom 24.3.2021 attestiert, dass die bis 2030 anvisierten Klimaschutzanstrengungen nicht ausreichen und der künftigen Generation ab 2031 eine viel zu hohe Reduktionslast aufgebürdet wird, die sie in ihrem Freiheitsgebrauch gravierend einzuschränken droht. Das BVerfG bestätigt hier nicht nur die hohe Relevanz des Klimawandels für die Grundrechte, sondern statuiert einhergehend einen Anspruch der jüngeren Generation auf Klimagerechtigkeit im Sinne von Lastenteilung. Sein Beschluss zeigt, dass der Klimawandel gesellschaftlich und höchstrichterlich als globale und als Herausforderung angekommen ist und ein aktives Handeln der Bundesregierung und des Gesetzgebers verlangt. Klimaschutz ist nun definitiv als Verfassungsgut anerkannt. Das Referat gibt zunächst einen Überblick über den Hintergrund des Beschlusses und die Vorträge der Beschwerdeführer:innen. Anschließend werden die Kernaussagen des BVerfG – v.a. die neuen Figuren der intertemporalen Freiheitssicherung und der eingriffsähnlichen Grundrechtsvorwirkung sowie das deutlich aufgewertete Klimaschutzgebot des Art. 20a GG – eingehend betrachtet. In einem Ausblick werden die Reaktionen der Bundesregierung und die Konsequenzen für das deutsche Klimaschutzrecht geschildert.

Prof. Dr. Uta Stäsche ist Inhaberin der Professur für Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht sowie Verfassungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin). Zu ihren langjährigen Forschungsschwerpunkten gehören das deutsche, europäische und internationale Klimaschutz- und Umweltenergierecht, das Verfassungsrecht und das Europarecht.

Veröffentlicht unter Allgemein | Schreib einen Kommentar

UPPW-Vortrag Nr. 54

Dienstag, 04.02.2020, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVII (Melanchthonianum)

Dr. Markus Appel, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Linklaters LLP), Berlin

Stromnetzausbau für die Energiewende: Aktuelle Rechtsfragen und Beschleunigungsbestrebungen

Mit der Energiewende verlagert sich die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken in der Mitte und im Süden Deutschlands immer mehr hin zu Windkraftanlagen an Land und auf See. Daher muss das Stromübertragungsnetz vor allem in Nord-Süd-Richtung ausgebaut werden.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein | Schreib einen Kommentar

UPPW-Vortrag Nr. 53

Dienstag, 21.01.2020, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVII (Melanchthonianum EG)

Dr. Moritz Reese, Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig

Nachhaltiges urbanes Wassermanagement – Herausforderungen und Rechtsrahmen

Die urbanen Wasserinfrastrukturen unterliegen einem multiplen „Nachhaltigkeitsdruck“ durch städtebauliche, klimatische und demographische Entwicklungen und durch erhöhte Anforderungen an den Gewässerschutz, den Ressourcenschutz und die Energieeffizienz. Anpassungserfordernisse ergeben sich vor allem bei der Niederschlagswasserbewirtschaftung.

Weiterlesen
Veröffentlicht unter Allgemein | Schreib einen Kommentar