UPPW Vortrag Nr. 55

Dienstag, 13. Juli 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

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Prof. Dr. Uta Stäsche
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 – Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum und intertemporale Freiheitssicherung


Das BVerfG hat der Bundesregierung in seinem Beschluss vom 24.3.2021 attestiert, dass die bis 2030 anvisierten Klimaschutzanstrengungen nicht ausreichen und der künftigen Generation ab 2031 eine viel zu hohe Reduktionslast aufgebürdet wird, die sie in ihrem Freiheitsgebrauch gravierend einzuschränken droht. Das BVerfG bestätigt hier nicht nur die hohe Relevanz des Klimawandels für die Grundrechte, sondern statuiert einhergehend einen Anspruch der jüngeren Generation auf Klimagerechtigkeit im Sinne von Lastenteilung. Sein Beschluss zeigt, dass der Klimawandel gesellschaftlich und höchstrichterlich als globale und als Herausforderung angekommen ist und ein aktives Handeln der Bundesregierung und des Gesetzgebers verlangt. Klimaschutz ist nun definitiv als Verfassungsgut anerkannt. Das Referat gibt zunächst einen Überblick über den Hintergrund des Beschlusses und die Vorträge der Beschwerdeführer:innen. Anschließend werden die Kernaussagen des BVerfG – v.a. die neuen Figuren der intertemporalen Freiheitssicherung und der eingriffsähnlichen Grundrechtsvorwirkung sowie das deutlich aufgewertete Klimaschutzgebot des Art. 20a GG – eingehend betrachtet. In einem Ausblick werden die Reaktionen der Bundesregierung und die Konsequenzen für das deutsche Klimaschutzrecht geschildert.

Prof. Dr. Uta Stäsche ist Inhaberin der Professur für Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Ordnungsrecht sowie Verfassungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin). Zu ihren langjährigen Forschungsschwerpunkten gehören das deutsche, europäische und internationale Klimaschutz- und Umweltenergierecht, das Verfassungsrecht und das Europarecht.

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