UPPW-Vortrag Nr. 56

Dienstag, 16. November 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.phpMTID=m0b367a894bef7fbc3a1c523052ea236a

Dr. Juliane Albrecht
Leibniz-Institut Dresden

Rechtliche Grundlagen der Klimaanpassung: Aktueller Stand und Perspektiven

Städte und Regionen sind in den vergangenen Jahren vermehrt von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkniederschlägen und Hitzeperioden heimgesucht worden, die zu vielfältigen Schäden geführt haben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine weitere Zunahme der Gefahren zu erwarten. Neben der Verringerung der Treibhausgasemissionen ist es daher erforderlich, dass sich die Städte an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen.

Ziel der Klimaanpassung ist es, die Risiken gegenüber den Folgen des Klimawandels abzumildern. Das Klimaanpassungsrecht weist Bezüge zu zahlreichen Rechtsgebieten auf. Der Bundesgesetzgeber hat Aspekte der Klimaanpassung bereits in einer Reihe von Gesetzen geregelt (insb. im ROG, BauGB und WHG).
Darüber hinaus erscheinen gesetzliche Regelungen aber auch in einem übergreifenden Anpassungsgesetz sinnvoll. In den meisten Landesklima(schutz)gesetzen sind hierzu bereits Regelungen enthalten.
In NRW wurde kürzlich sogar ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Auf Bundesebene setzt die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) den politischen Rahmen. Gesetzliche Regelungen zur Klimaanpassung sind jedoch weder im Klimaschutzgesetz des Bundes enthalten noch liegt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz vor. Jüngst hat die Bundesumweltministerin ein solches Gesetz vorgeschlagen. Die Finanzierung der Maßnahmen solle durch eine Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91a GG erfolgen. Der Vortrag beleuchtet mögliche Inhalte eines Klimaanpassungsgesetzes, einschließlich der Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden und deren Verfassungsmäßigkeit.

Dr. iur. Juliane Albrecht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektleiterin am Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR) in Dresden.
Schwerpunkte ihrer Forschung sind das Umwelt- und Planungsrecht im disziplinären und interdisziplinären Kontext. Aktuell bearbeitet und leitet sie ein Forschungsvorhaben zu den rechtlichen Grundlagen der Klimaanpassung und deren Weiterentwicklung im Auftrag des Umweltbundesamtes. Sie ist Lehrbeauftragte an der TU Dresden und an der HTW Dresden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.