UPPW-Vortrag Nr. 22

Prof. Dr. Edmund Brandt, TU Braunschweig

„Die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogativeim Kontext der Zulassung von Windenergieanlagen“

Naturschutzrechtliche Aspekte spielen im Zusammenhang mit der Zulassung von Windenergieanlagen eine immer größere Rolle. Insbesondere rückt das Tötungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zunehmend in das Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung – zuletzt das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27.06.2013 (4 C 1/12) – räumt der Genehmigungsbehörde im Hinblick auf das Vorliegen eines Tötungsrisikos eine Einschätzungsprärogative ein. Im Zentrum des Vortrags wird die Auseinandersetzung mit diesem Ansatz stehen.

Prof. Dr. Edmund Brandt ist Rechts-, Politik- und Verwaltungswissenschaftler.
Nach Stationen in Berlin, Hamburg, Cottbus und Lüneburg war er 2004 bis 2008
Präsident der TU Clausthal. Seit Juli 2009 hat er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften inne und ist Geschäftsführender
Direktor des Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Braunschweig, seit Anfang
2012 zugleich Leiter der Koordinierungsstelle Windenergierecht (K:WER).

In der Veranstaltung wird zudem das aktuell erschiene Werk „Umweltrecht – Ein
Lehrbuch“ von den Herausgebern, Prof. Dr. Winfried Kluth und PD Dr. Ulrich Smeddinck,
kurz vorgestellt. Geboten wird darin eine Einführung in und eine Überblick
über das Umweltrecht insbesondere auch für Praktiker und Nicht-Juristen. Wichtig
für die Praxis wird ein besonderer Akzent auch auf die Themen Rechtsschutz und
Umweltstrafrecht gesetzt.

Materialien: NEP im Kontext der Zulassung von WEA (21. Januar 2014 in Halle-Saale)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.