Prof. Dr. Martin Wickel, Hamburg
Das Baurecht in der Krise – Flüchtlingsunterkünfte als strukturelle Herausforderung für das Bauplanungsrecht
Die Unterbringung Geflüchteter stellte und stellt für viele Gemeinden eine große Herausforderung dar. Zunächst stand die Schaffung temporärer Unterkünfte in kurzer Zeit im Vordergrund. Zusätzlich muss eine große Zahl von Menschen mit preisgünstigem Wohnraum versorgt werden, dies zum Teil unter den Bedingungen allgemeiner Wohnungsknappheit. Das Bauplanungsrecht hat sich dabei als Hindernis erwiesen. Hierauf hat der Gesetzgeber 2014 und 2015 mit zwei Novellen des BauGB reagiert. Die Regelungen stellen zum Teil eine radikal anmutende Durchbrechung der zuvor bestehenden Rechtslage dar.
Prof. Dr. Wickel wird die Einordnung von Flüchtlingsunterkünften in die Strukturen des hergebrachten Bauplanungsrechts ebenso betrachten wie die neu geschaffenen Regelungen vor allem des § 246 BauGB. Dabei wird er auch der Frage nachgehen, warum der Gesetzgeber in dieser Weise auf den großen Unterbringungsbedarf reagierte.
Er wird die These vertreten, dass dies – zumindest auch – in den primär eigentumszentrierten Strukturen des Bauplanungsrechts begründet liegt, die eine Berücksichtigung anderer Belange, beispielsweise die Unterbringung von Geflüchteten oder auch Belange des Umweltschutzes, erschweren.
Prof. Dr. Martin Wickel, LL.M. (Univ. of Michigan), ist Inhaber der Professur für Recht und Verwaltung an der HafenCity Universität Hamburg (bis 2005 TU Hamburg-Harburg). In der Lehre vertritt er das Planungs-, Bau- und Umweltrecht sowie das Verwaltungs-, Verfassungs- und Europarecht schwerpunktmäßig in den Studiengängen Stadtplanung und Resource Efficiency in Architecture and Planning. In der Forschung behandelt er Fragen des Planungs- und Umweltrechts sowie rechtliche Fragestellungen im Kontext der Stadt- und Raumentwicklung.