UPPW – Vortrag Nr. 38

Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Braunschweig

 
Das neue Standortauswahlgesetz 2017

 
Noch gibt es kein Endlager für Atommüll in Deutschland. Allerdings ist der Startschuss für ein neues Verfahren zur Auswahl eines Standortes gefallen. Im Anschluss an den gesellschaftlichen Groß-Konflikt um die friedliche Nutzung der Kernenergie und das Scheitern des Endlager-Projekts in Gorleben hat der Gesetzgeber sich für ein völlig neuartiges rechtliches Herangehen entschieden:
Das Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle ist 2013 in Kraft getreten. Im Sommer 2016 hat auf seiner Grundlage die sog. Endlager-Kommission in ihrem Abschlussbericht nicht nur Grundsatzfragen beantwortet, sondern auch viele Empfehlungen zur Änderung des Standortauswahlgesetzes formuliert. Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 das Gesetz novelliert und viele der Vorschläge übernommen. Der Vortrag stellt die grundlegenden Regelungen sowie wichtige Neuerungen vor und spiegelt die rechtspolitische Entwicklung mit der gesellschaftlichen Konfliktsituation.

Apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck ist Co-Sprecher und Projektleiter im Rahmen der BMBFgeförderten, interdisziplinären Forschungsplattform „Entria-Entsorgungsoptionen
für radioaktive Reststoffe“, stellv. Leiter des Instituts für Rechtswissenschaften an der TU Braunschweig sowie apl. Professor an der MLU Halle-Wittenberg. In der Forschung behandelt er Atom- und Umweltrecht, Gesetzgebung und Regulierung, Inter- und Transdisziplinarität.

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