Dienstag, 04.02.2020, 16:00-18:00 Uhr, Hörsaal XVII (Melanchthonianum)
Dr. Markus Appel, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Linklaters LLP), Berlin
Stromnetzausbau für die Energiewende: Aktuelle Rechtsfragen und Beschleunigungsbestrebungen
Mit der Energiewende verlagert sich die Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken in der Mitte und im Süden Deutschlands immer mehr hin zu Windkraftanlagen an Land und auf See. Daher muss das Stromübertragungsnetz vor allem in Nord-Süd-Richtung ausgebaut werden.
Der Gesetzgeber hat hierzu im Jahr 2011 mit der Netzentwicklungsplanung und dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) grundlegende neue Planungsinstrumente eingeführt. Durch eine möglichst frühe Einbindung der Öffentlichkeit auf allen Planungsstufen soll die Akzeptanz der Vorhaben erhöht und die Projektrealisierung erleichtert werden. Gleichwohl sind die Genehmigungsverfahren für große Projekte wie etwa die durch Teile von Sachsen-Anhalt laufende Gleichstromleitung „SuedOstLink“ derzeit immer noch im Gange. Mit dem im Mai 2019 in Kraft getretenen „NABEG 2.0“ hat der Gesetzgeber weitreichende Änderungen am bisherigen Rechtsregime vorgenommen, um den Stromnetzausbau weiter zu beschleunigen. Der Vortrag gibt einen Überblick zum aktuellen Stand des Stromnetzausbaus, den wesentlichen rechtlichen Instrumenten und bewertet die mit dem NABEG 2.0 eingeführten Beschleunigungsmaßnahmen aus praktischer Sicht.
Dr. Markus Appel, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei der Sozietät Linklaters in Berlin und leitet dort das Gebiet der deutschen Umwelt- und Planungsrechtspraxis. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehört u.a. der Stromnetzausbau; er berät Übertragungsnetzbetreiber u.a. bei der Planung und Zulassung der Projekte SuedLink und SuedOstLink. Dr. Appel hat in Kiel studiert, wurde dort promoviert und hat einen LL.M. in Nottingham zum Umwelt- und Planungsrecht absolviert.