Dienstag, 31. Mai 2022, 16:00 – 18:00 Uhr
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Oliver Weber und Kathleen Liehr
Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen
„Anwälte der Umwelt – Mitwirkungs- und Klagerechte als Instrumente für wirksames Umweltrecht“
Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und ihr Beitrag zu einem wirksamen Umweltrecht erregen immer wieder öffentlich-mediale Aufmerksamkeit. Besondere öffentliche Kritik erfuhr zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, als deren erfolgreichen Klagen für eine bessere Luftreinhaltung Fahrverbote in einigen Städten erforderlich machten. Zuletzt flammte Kritik am Klageverhalten der Umweltverbände auch im Zusammenhang mit der Genehmigung des Teslawerks in Grünheide auf. Absehbar wird die Position der Umweltverbände im Spannungsfeld von Windenergieausbau und Naturschutz mit Blick auf das erforderliche Erreichen ehrgeiziger Ausbauziele zu weiteren Kontroversen führen.
Es kam daher auch nicht überraschend, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode unter der Überschrift „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzen will und dabei auch unmittelbar die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände adressiert.
Angesichts dieser Situation möchten wir in diesem Vortrag die Bedeutung und Wirkung des Umweltrechtsschutzes für ein effektives Umweltrecht anhand der rechtspolitischen Hintergründe der Debatte um die Umweltverbandsklage aufzeigen. Dazu werden wir auch aus unserer Vollzugspraxis der Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen berichten. Im Anschluss wird es Gelegenheit für Fragen und Diskussionen geben.
Kathleen Liehr (Dipl.-Verwaltungswirtin, FH) und Oliver Weber (Ass. Jur.) sind langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen im Umweltbundesamt. Frau Liehr betreut seit der Einführung der Umweltverbandsklage 2006 hauptamtlich die Anerkennungsstelle UmwRG und bearbeitet alle vollzugspraktischen Themen. Herr Weber bearbeitet u. a. formell- und materiellrechtliche Verfahrensfragen der Anerkennungsstelle und konzipiert insbesondere auch die begleitende Forschungstätigkeit zur Evaluation der Umweltverbandsklage und zur Weiterentwicklung des Umweltrechtschutzes.