Präsenzveranstaltung – Hallischer Saal, Burse zur Tulpe
Universitätsring 5, 1. Etage
Dienstag, 30. Juni 2026, 16:00 – 18:00 Uhr
Dr. Marcus Lau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das Elliniki-Urteil des EuGH und seine praktischen Konsequenzen
Mit Urteil vom 12. September 2024 im Fall Elliniki justierte der Europäische Gerichtshof die Festlegung der Erhaltungsziele von EU-Vogelschutzgebieten neu. Da die gebietsbezogenen Erhaltungsziele zugleich auch den Maßstab für die FFH-Verträglichkeitsprüfung bilden, verspricht dieses Urteil, erhebliche Auswirkungen auf die Praxis zu haben. Ob dem tatsächlich so ist und wenn ja, konkret was daraus für die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen folgt, ist fraglich.
Inzwischen bot sich auch der Rechtsprechung hierzulande die ein oder andere Gelegenheit der Auseinandersetzung mit diesem Urteil. Dies hat zur Klärung einer Reihe von Fragen beigetragen. In der Praxis besteht jedoch nach wie vor eine erhebliche Verunsicherung, was durch das aktuell laufende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen unzureichender Erhaltungsziele bei den EU-Vogelschutzgebieten noch verstärkt wird.
Das Referat stellt das Elliniki-Urteil vom 12. September 2024 in seinen maßgebenden Erwägungen vor und zeigt die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verwaltungspraxis, insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung, unter Berücksichtigung der einschlägigen nationalen Rechtsprechung auf.
Zum Referenten:
Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwalts-kanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist. Herr Dr. Lau
berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“.
