UPPW-Vortrag Nr. 58

Dienstag, 25.01.2022, 16:00 – 18:00 Uhr

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Dr. Reinhard Ruge, LL.M.

Stellvertretender Leiter Recht, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Das Störungsverbot nach „Skydda Skogen“

Die Anforderungen des Naturschutzrechts haben maßgeblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren. Dies gilt auch für den dringlichen Ausbau des Stromnetzes zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Insofern sind die Vorhabenträger bei jeder Entscheidung von EuGH und BVerwG, die zu einer Ausweitung von Prüfanforderungen in den Verfahren führt, besonders sensibel. In einer aktuellen Entscheidung vom 04.03.2021, Rs. C-473/19, „Skydda Skogen“ (auch „Schwedische Wälder“ genannt), hat sich in einem Vorlageverfahren der EuGH zur Auslegung des Störungsverbots des Art. 12 Abs. 1 lit. b) FFH-Richtlinie geäußert und entschieden, dass dieses nicht auf „den Erhaltungszustand der Art“ beschränkt werden dürfe. Angesprochen war damit die Frage, ob Gegenstand der Prüfung immer Individuen oder alternativ gesamte Populationen sind. Insofern stellt sich die Frage, ob sich die Entscheidung auf die nationale Norm des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG mit dem Bezug auf „lokale Populationen“ auswirkt und was das für die Genehmigung von Infrastrukturprojekten bedeuten könnte.

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Ruge, LL.M., geb. 1974 in Berlin, ist Syndikusrechtsanwalt und Stellvertretender  Leiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH und arbeitet mit Schwerpunkt im Energie-, Planungs- und Umweltrecht und berät u.a. in Genehmigungsverfahren von Großprojekten. Zuvor war er tätig als Fachgebietsleiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH, Justiziar im Rechtsbereich der Vattenfall Europe AG in Berlin in den Bereichen Energie- und Kartellrecht,  Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht) sowie Lehrbeauftragter für Europarecht des englischsprachigen Law & Language Programms der Universität Jena. Dr. Ruge hat den Master of Law mit Schwerpunkt Europarecht und Public Utilities Regulation an der London School of Economics erlangt und zur veränderten Rolle des Staates im Energiesektor rechtsvergleichend promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Planungs- und Genehmigungsrecht sowie der Rechtsfragen Netzentgeltregulierung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Mitherausgeber der EnWZ; zahlreiche Fachpublikationen zum Energie-, Regulierungs-, Kartell-, Planungs- und Umweltrecht.

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UPPW-Vortrag Nr. 57

Dienstag, 14.12.2021, 16:00 – 18:00 Uhr

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Dr. Lucia Scharpf, M. Sc.

Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (KIT ITAS), Karlsruhe

Rechtliche Grundlagen der Klimaanpassung: Aktueller Stand und Perspektiven

Umweltgerechtigkeit durch Planfeststellungsverfahren: Welchen Mehrwert hat Robert Alexys Theorie des allgemeinen praktischen Diskurses für die Praxis des Fachplanungsrechts?

Die Errichtung von Infrastrukturanlagen wie Eisenbahnstrecken, Straßen oder Abfalldeponien berührt Fragen der räumlichen Verteilungsgerechtigkeit. Während ein Großteil der Bevölkerung regelmäßig von dem Projekt profitiert, sind die Anwohner mit Nachteilen wie Lärm oder Luftschadstoffen konfrontiert. Darum besteht das Bedürfnis, gerechtigkeitstheoretische Kriterien in die Auswahl von Anlagenstandorten einzubeziehen. Wesentlicher Bezugspunkt für die Umsetzung dieser Überlegung sind die verwaltungsrechtlichen Verfahren der Planung und Zulassung von Infrastrukturanlagen.

Vor diesem Hintergrund untersucht der Vortrag das Planfeststellungsverfahren auf Grundlage einer bestimmten Gerechtigkeitskonzeption, Robert Alexys Theorie des allgemeinen praktischen Diskurses. Ausgehend von den Anforderungen, die Alexys Theorie an die Verfahrensgestaltung formuliert, erläutert er, wie sich die Regelung der §§ 72 ff. VwVfG als Diskurs rekonstruieren lässt: Das geltende Recht bleibt an mehreren Stellen hinter den theoretischen Anforderungen zurück. Teilweise erklären sich die Defizite durch Rahmenbedingungen der Planfeststellung, die nicht in Frage gestellt werden sollen. Gleichwohl zeigt die Auseinandersetzung mit gesetzgeberischen Reformen und Vorschlägen aus der rechtspolitischen Diskussion, dass eine stärkere Annäherung an diskurstheoretische Grundsätze auch im bestehenden System des Fachplanungsrechts möglich ist. Beispiel dafür ist die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, die den dominierenden Einfluss des Vorhabenträgers auf die Standortwahl relativiert.

Dr. Lucia Scharpf, M. Sc. ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (KIT ITAS) in Karlsruhe. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die interdisziplinären Bezüge des öffentlichen Rechts, die Diskurstheorie des Rechts und das Planungsrecht mit Fokus auf Verfahrensfragen und Bürgerbeteiligung. Gegenwärtig ist sie in den TRANSENS-Forschungsverbund zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland involviert; sie beteiligt sich an einem Projekt über Recht und Gerechtigkeit im Verfahren der Standortsuche für ein Atomendlager.

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UPPW-Vortrag Nr. 56

Dienstag, 16. November 2021, 16:00 – 18:00 Uhr

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Dr. Juliane Albrecht
Leibniz-Institut Dresden

Rechtliche Grundlagen der Klimaanpassung: Aktueller Stand und Perspektiven

Städte und Regionen sind in den vergangenen Jahren vermehrt von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Starkniederschlägen und Hitzeperioden heimgesucht worden, die zu vielfältigen Schäden geführt haben. Vor dem Hintergrund des Klimawandels ist eine weitere Zunahme der Gefahren zu erwarten. Neben der Verringerung der Treibhausgasemissionen ist es daher erforderlich, dass sich die Städte an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels anpassen.

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