Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Bremen): „Der Rechtsschutz nach dem Umwelt-Rechtbehelfsgesetz“
Dr. Markus Appel, LL.M. (Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Berlin): „Einklagbarkeit von UVP-Fehlern nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz“
Die Vorträge beschäftigten sich mit den Neuerungen der Rechtsschutzmöglichkeiten nach dem UmwRG und seinen Anforderungen für die Praxis. Das seit 2007 geltende UmwRG dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG. Umstritten ist bis heute, ob insbesondere seine Regelung zur Verbandsklagemöglichkeit richtlinienkonform ist. Ebenso streitig zeigt sich vor dem neuen Rechtshintergrund, ob und in welchem Umfang nun Fehler im UVP-Verfahren rechtsschutzfähig sind.
Prof. Dr. Sabine Schlacke ist Inhaberin eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Umweltrecht an der Universität Bremen. Ausgewiesen ist sie nicht nur durch das zusammen mit Prof. Erbguth verfasste Lehrbuch zum Umweltrecht, sondern durch vielfältige Veröffentlichungen gerade auch zu Rechtsschutzfragen im Umweltrecht.
Dr. Markus Appel (Master in Environmental, Planning and Regulatory Law, Nottingham) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin mit den Schwerpunkten Umweltrecht, Bergrecht, Fachplanungsrecht, Verwaltungs-(prozess)recht. Zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen weisen auch ihn als Spezialisten für das Thema aus.
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