UPPW – Vortrag Nr. 66

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 11.06.2024, 18:00 – 20:00 Uhr (Achtung geänderte Uhrzeit!)

Vom Altlastengesetz zum Gesetz der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung ?

Dr. Harald Ginzky, Umweltbundesamt

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Bun-des-Bodenschutzgesetz zu evaluieren an die Herausfor-derungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen und dabei die unterschiedlichen Nutzungen des Bodens zu berücksich-tigen. Der Vortrag erläutert die Bedeutung des Bodens für die Gesellschaft und zeigt die wesentlichen regulati-ven und faktischen Herausforderungen in Deutschland auf.

Nach einer Analyse der Defizite der aktuellen Rechtsla-ge werden die fachlichen, instrumentellen und verfah-rensbezogenen Überlegungen für eine grundlegende Reform des Bodenschutzrechts vorgestellt. Der Vortrag endet mit einem Blick über den nationalen Tellerrand be-züglich Reformanstrengungen in anderen Ländern und Kontinenten, v. a. in Afrika.

Zur Person:

Dr. Harald Ginzky, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundes-amt. Er betreut die Themenfelder Bodenschutz- und Gewässerschutzrecht, „Governance“ des Meeresumweltschutzes, von Climate Engineering und des Tiefseebergbaus sowie transformationswissenschaftliche Fragestellungen. Er hat zahlreiche Gesetzgebungsverfahren begleitet. Er hat mehr als 120 Fachartikel veröffentlicht, ist Redakteur der „Zeitschrift für Umweltrecht“, seit 2016 Chefherausgeber des „International Yearbook of Soil Law and Policy“. Er verhandelt regelmäßig für Deutschland in internationalen Institutionen/ Gremien, z.B. in OSPAR, FAO, UVCCD, London protocol und in der Interna-tional Seabed Authority. Dr. Ginzky engagiert sich seit 2017 verstärkt in der Entwicklungszusammenarbeit.

UPPW – Vortrag Nr. 65

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum, Universitätsplatz 9)

Dienstag, 14.05.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Der Artenschutz in Zeiten der Beschleunigung

Dr. Marcus Lau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Schutz des globalen Klimas ist die wohl größte Herausforderung unserer Zeit und zugleich überlebensnotwenig. Um die diesbezüglich in Paris vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es u.a. des Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Die Notwendigkeit dessen hat sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24.02.2022 nochmals intensiviert. Als ein maßgebliches Hindernis für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergienutzung an Land, einschließlich der Anpassung der Stromnetze hat der Gesetzgeber den besonderen Artenschutz identifiziert und hierauf mit diversen Neuregelungen reagiert. Wurden zunächst mit dem 4. Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz die §§ 45b bis 45d BNatSchG eingeführt, hat kurz danach im Windschatten der EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022 mit § 6 Abs. 1 WindBG, § 72a WindSeeG und § 43m EnWG eine weitgehende Befreiung von artenschutzrechtlichen Prüfpflichten stattgefunden. Weitere Erleichterungen stehen in Umsetzung der 3. Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom 18.10.2023 unmittelbar bevor.

Dies wirft die Frage auf, ob mit den Neuregelungen ein Ausverkauf des Biodiversitätsschutzes erfolgt und sich im Lichte dessen die nach wie vor ausgesprochen strengen Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts bei allen übrigen Vorhaben noch rechtfertigen lässt. Zur Beantwortung dieser Frage werden im Vortrag die aus dem besonderen Artenschutzrecht erwachsenden Pflichten nochmals im Überblick aufgezeigt. Ausgehend davon werden der wesentliche Inhalt der Neuregelungen auf nationaler Ebene sowie auf europäischer Ebene dargestellt und bewertet.

Zur Person:

Dr. Marcus Lau, geboren am 11.12.1978, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er absolvierte 2004 sein Jurastudium an der Universität Leipzig. Nach seinem Referendariat in Leipzig und Windhoek (Namibia) promovierte er zum Thema „Die Kontrolle des Schutzes von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“. Zeitgleich begann er seine Tätigkeit in der auf das öffentliche Recht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen, in der er seit 2010 auch Partner ist. 

Herr Dr. Lau berät und vertritt vor allem Behörden sowie öffentliche und private Vorhabenträger in Planungs- und Zulassungsverfahren. Er publiziert regelmäßig insbesondere zu naturschutzrechtlichen Themen, kommentiert u.a. das Artenschutzrecht in dem im Erich Schmidt Verlag erscheinenden Berliner Kommentar zum Bundesnaturschutzgesetz und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Natur und Recht“. 

Die Vortragsreihe wird am 11.06.2024 fortgesetzt.

UPPW-Vortrag Nr. 64

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 30.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umwelt- und Planungsrecht

Dr. Klaus Löffelbein, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Das Forum „Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft“ setzt sich zum Ziel, insbesondere über neuere Rechtsentwicklungen zu informieren und den Erfahrungsaustausch mit Akteuren aus der Rechts- und Verwaltungspraxis im mitteldeutschen Raum zu gestalten.

Hierzu will ein Bericht über die einschlägige aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig einen maßgeblichen Beitrag leisten. Entscheidungen des obersten deutschen Verwaltungsgerichts sind in jüngerer Zeit sowohl zur Zulassung von bedeutenden Großvorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung, zur gegenwärtig neu entstehenden Flüssigerdgas-Infrastruktur, zur Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Planfeststellung oder zur Haftung für Umweltschäden durch Anlage und Betrieb eines Offshore-Windparks ergangen. Bei der Nutzung der Windkraft stellen sich stets neue, häufig naturschutzrechtliche Fragen. Immer wieder sind auch Verfahrensfragen – etwa zur Umweltverträglichkeitsprüfung – und prozessuale Probleme – namentlich rund um die Verbandsklage – Gegenstand von Judikaten, die die aktuelle Rechtsentwicklung entscheidend mitprägen.

Zur Person:

Dr. Klaus Löffelbein ist seit 2017 Richter am Bundesverwaltungsgericht und gehört dem 7. und 10. Revisionssenat an. Dort ist er – neben dem Presserecht und dem Recht der Informationsfreiheit – mit einem breiten Spektrum von umwelt- und planungsrechtlichen Fragen befasst. Zuvor war er in Bundes- und Landesbehörden, am Bundesverfassungsgericht sowie als Richter am Verwaltungsgericht Ansbach sowie am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof tätig. Dr. Löffelbein ist Lehrbeauftragter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

UPPW-Vortrag Nr. 63

Präsenzveranstaltung – HS Hallischer Saal (Burse zur Tulpe, 1. Etage)

Dienstag, 23.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Michael Suhr

Stand der Revision der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU

Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (Engl. Kürzel: IED) ist die zentrale Umweltvorschrift für Industrieanlagen in der EU. Rund 55.000 Industrieanlagen sind von ihr betroffen. Die IED regelt Genehmigung, Betrieb und Stilllegung von Industrieanlagen sowie größeren Tierhaltungen. Die Anforderungen der IED werden in Deutschland durch entsprechende Anpassungen der Fachgesetze bzw. des untergesetzlichen Regelwerks (z.B. BImSchG, WHG, TA Luft, AbwV) umgesetzt.

Im Lichte des Europ. Green Deal wurde die IED auf den Prüfstand gestellt: Ist sie fit für die Jahre 2025+, d.h. die anstehende industrielle Transformation (Klimaneutralität, Schadstofffreiheit)? Am 05.04.2022 legte die Kommission ihren Vorschlag für eine geänderte der IED vor. Im Kern soll damit die IED in einen zukunftstauglichen Rechtsrahmen überführt werden, der geeignet ist, die industrielle Transformation zu begleiten. Am 16.03.2023 beschloss der Rat seine Verhandlungsposition („Allgemeine Ausrichtung“). Im Juni 2023 zog dann das Europäische Parlament mit seiner Positionsbestimmung zur IED nach. Zurzeit laufen die Trilog-Verhandlungen.

Die neue IED soll effektiver sein, Mensch und Umwelt besser schützen, Innovation fördern, Ressourcenschutz, Kreislaufwirtschaft und Einsatz sicherer Chemikalien fördern, und die Dekarbonisierung unterstützen. Sie soll zudem Lücken schließen, z.B. sollen mehr Tierhaltungen, die Batterieherstellung in sog. Giga-Factories, oder auch bestimmte Bergbauaktivitäten in den Geltungsbereich einbezogen werden. Tut sie das?

Zur Person:

Michael Suhr, Umweltingenieur und Master of European Governanance and Administration, arbeitet seit 30 Jahren zum Stand der Technik in der Industrie. Seit 1993 im Umweltbundesamt (UBA) in verschiedenen Fachgebieten tätig. 1999-2000: Autor eines der ersten BVT-Merkblätter (engl. Kürzel: BREF) im Europäischen IPPC-Büro (EIPPC-Büro) in Sevilla. 2009-2011: Hauptautor des BREFs für die Zellstoff- und Papierindustrie. Mitglied in über 10 Technischen Arbeitsgruppen (TWG) für BREF-Revisionen. Mitglied des Artikel 13 IED-Forums sowie der Industrial Emission Expert Group. Koordiniert im UBA die Revision der IED.

Die Vortragsreihe wird am 30.01.2024 fortgesetzt.


UPPW-Vortrag Nr. 62

Dienstag, 16.01.2024, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – Hallescher Saal (Burse zur Tulpe)

Dr. Christof Sangenstedt, Berlin / Dr. Stefan Balla, Bochum

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in beschleunigten Zeiten

Planungs- und Zulassungsverfahren dauern in Deutschland häufig zu lange. Auch die UVP muss daher auf den Prüfstand gestellt und mit rationalem und differenziertem Blick auf bislang noch nicht realisierte Vereinfachungs- und Be-schleunigungspotenziale abgeklopft werden. Aufgrund der unbestreitbar fort-bestehenden und zunehmend komplexer werdenden Umweltprobleme ist ein Prüfinstrument, das sich umfassend mit den Umweltauswirkungen geplan-ter Vorhaben befasst, in Planungs- und Zulassungsverfahren aber nach wie vor unverzichtbar. Entscheidend ist seine funktionsgerechte Ausgestaltung.

Der Vortrag erläutert dies zum einen in Bezug auf grundsätzliche Fragen zum Wesen der UVP, zum anderen anhand von Einzelelementen des Prüfverfahrens (UVP-Bericht, Beteiligung der Öffentlichkeit, Zusammenfassende Darstellung, Bewertung und Berücksichtigung). Die Referenten legen dabei ihre Ideen dar, wie die UVP zielführend weiterentwickelt werden kann. Relevante Stichworte sind Verzahnung, Konzentration, Digitalisierung und Abschichtung.

Zum Nachlesen: Balla/Sangenstedt: ZUR 7-8/2023, S. 387–396 und ZUR 9/2023, S. 476–489.

Dr. Christof Sangenstedt, Berlin, Ministerialrat a.D. Langjähriger Leiter eines Grundsatz-Rechtsre-ferats im BMU für fachübergreifendes Umweltrecht, zuständig u.a. für das Recht der Umwelt-prüfung (UVP, SUP, grenzüberschreitende Umweltprüfung), das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sowie übergreifende Rechtsfragen des umweltbezogenen Planungsrechts.

Dr. Stefan Balla, Bochum, Prokurist im Planungsbüro Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG. Um-weltplaner und wissenschaftlicher Berater mit Arbeitsschwerpunkten u.a. bei UVP und SUP sowie im Projektmanagement.

Trauer um Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

Wir trauern um unseren langjährigen Mitveranstalter, Kollegen und Freund,

Professor Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe

(1956 – 2023).

Er hat die Veranstaltungsreihe Umwelt- und Planungsrecht in Praxis und Wissenschaft im Jahr 2009 gemeinsam mit Dr. Evelyn Hagenah und RiBVerwG Dr. Rüdiger Nolte begründet und seither mit großem Interesse an den Themen und den teilnehmenden Menschen mitgestaltet.

Es war uns über all die Jahre eine große Ehre und ein großes Vergnügen, mit ihm die Veranstaltungsreihe organisieren zu dürfen, Er ist am 14.10.2023 gestorben. Er wird uns sehr fehlen.

Prof. Dr. Dirk Hanschel

Dr. Nadja Salzborn

UPPW-Vortrag Nr. 61

Dienstag, 28. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Halle

Kommunale Wärmewende: Bau-, energie- und kommunalrechtliche Fragen

Die rechtsverbindliche 1,5-Grad-Grenze für die globale Erwärmung im Pariser Klima-Abkommen impliziert zeitnah null fossile Brennstoffe – weit vor 2050, eher 2030 – und damit auch eine Wärmewende. Diese kann nicht allein den Kommunen überlassen bleiben, sondern muss auf EU-Ebene ansetzen, vorzugsweise mit einer Mengensteuerung für sämtliche fossile Brennstoffe und die Tierhaltung. Auch wenn kommunale Steuerungsansätze dies nicht ersetzen können, kommt den Kommunen im Rahmen der Wärmewende eine wichtige Rolle zu, weil auch Planung erforderlich ist. Den Kommunen stehen an dieser Stelle bereits zahlreiche rechtliche Instrumente zur Verfügung. Das betrifft etwa das Recht der Bauleitplanung sowie das Kommunalrecht, wo ein Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Wärmenetze in Betracht kommt. Auch das Energierecht spielt eine Rolle, wenn Energieeffizienz, Konsistenz und Energiesuffizienz auf lokaler Ebene vorangebracht werden sollen.

Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Jurist, Philosoph, Soziologe, widmet sich seit 1997 der transdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung mit Fokus auf Recht, Governance, Ethik und Transformationsbedingungen. Seit 2009 ist er Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin sowie apl. Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Rostock, Juristische und Interdisziplinäre Fakultät sowie Leibniz-Wissenschaftscampus Phosphorforschung Rostock (vorher seit 2002 Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht an der Universität Bremen). Daneben zahlreiche Gast- und Vertretungsprofessuren, so 2019 und 2022 an der MLU Halle-Wittenberg.

UPPW-Vortrag Nr. 60

Dienstag, 14. Juni 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Präsenzveranstaltung – HS XVI (Melanchthonianum), 1. Etage

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Karlsruhe/Halle

Umgang mit Ungewissheit bei der Standortsuche für ein Endlager für Atommüll

Der Umgang mit Ungewissheit ist mittlerweile ein „Klassiker“ unter den Themen des besonderen Verwaltungsrechts. Zusätzlich zur Gefahrenabwehr sind Vorsorge und Risikomanagement als Handlungsfelder hinzugetreten.
Aktuell wird der Standort für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall mit der bestmöglichen Sicherheit für 1 Million Jahre gesucht.
Das Gesetz, das die Suche anleitet, das Standortauswahlgesetz, geht neue Wege, um im Falle dieses einzelnen Projektes mit Ungewissheit umzugehen.
Der Vortrag informiert kurz über den Stand des Verfahrens, stellt dann die besonderen Elemente zum Umgang mit Ungewissheit im Standortauswahlgesetz vor und würdigt sie aus rechtswissenschaftlicher Perspektive.

apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck ist Senior Researcher am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und außerplanmäßiger Professor an der Universität Halle-Wittenberg

UPPW-Vortrag Nr. 59

Dienstag, 31. Mai 2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m1e0abda0a104d557187961091cfffa01

Oliver Weber und Kathleen Liehr
Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen

„Anwälte der Umwelt – Mitwirkungs- und Klagerechte als Instrumente für wirksames Umweltrecht“

Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen und ihr Beitrag zu einem wirksamen Umweltrecht erregen immer wieder öffentlich-mediale Aufmerksamkeit. Besondere öffentliche Kritik erfuhr zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe, als deren erfolgreichen Klagen für eine bessere Luftreinhaltung Fahrverbote in einigen Städten erforderlich machten. Zuletzt flammte Kritik am Klageverhalten der Umweltverbände auch im Zusammenhang mit der Genehmigung des Teslawerks in Grünheide auf. Absehbar wird die Position der Umweltverbände im Spannungsfeld von Windenergieausbau und Naturschutz mit Blick auf das erforderliche Erreichen ehrgeiziger Ausbauziele zu weiteren Kontroversen führen.
Es kam daher auch nicht überraschend, dass die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode unter der Überschrift „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzen will und dabei auch unmittelbar die anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände adressiert.
Angesichts dieser Situation möchten wir in diesem Vortrag die Bedeutung und Wirkung des Umweltrechtsschutzes für ein effektives Umweltrecht anhand der rechtspolitischen Hintergründe der Debatte um die Umweltverbandsklage aufzeigen. Dazu werden wir auch aus unserer Vollzugspraxis der Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen berichten. Im Anschluss wird es Gelegenheit für Fragen und Diskussionen geben.

Kathleen Liehr (Dipl.-Verwaltungswirtin, FH) und Oliver Weber (Ass. Jur.) sind langjährige wissenschaftliche Mitarbeiter im Fachgebiet I 1.3 – Rechtswissenschaftliche Umweltfragen im Umweltbundesamt. Frau Liehr betreut seit der Einführung der Umweltverbandsklage 2006 hauptamtlich die Anerkennungsstelle UmwRG und bearbeitet alle vollzugspraktischen Themen. Herr Weber bearbeitet u. a. formell- und materiellrechtliche Verfahrensfragen der Anerkennungsstelle und konzipiert insbesondere auch die begleitende Forschungstätigkeit zur Evaluation der Umweltverbandsklage und zur Weiterentwicklung des Umweltrechtschutzes.

UPPW-Vortrag Nr. 58

Dienstag, 25.01.2022, 16:00 – 18:00 Uhr

Einwahllink: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m56bad640980d06f48da5e6ff19b425e0

Dr. Reinhard Ruge, LL.M.

Stellvertretender Leiter Recht, 50Hertz Transmission GmbH, Berlin

Das Störungsverbot nach „Skydda Skogen“

Die Anforderungen des Naturschutzrechts haben maßgeblichen Einfluss auf die Dauer von Genehmigungsverfahren. Dies gilt auch für den dringlichen Ausbau des Stromnetzes zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045. Insofern sind die Vorhabenträger bei jeder Entscheidung von EuGH und BVerwG, die zu einer Ausweitung von Prüfanforderungen in den Verfahren führt, besonders sensibel. In einer aktuellen Entscheidung vom 04.03.2021, Rs. C-473/19, „Skydda Skogen“ (auch „Schwedische Wälder“ genannt), hat sich in einem Vorlageverfahren der EuGH zur Auslegung des Störungsverbots des Art. 12 Abs. 1 lit. b) FFH-Richtlinie geäußert und entschieden, dass dieses nicht auf „den Erhaltungszustand der Art“ beschränkt werden dürfe. Angesprochen war damit die Frage, ob Gegenstand der Prüfung immer Individuen oder alternativ gesamte Populationen sind. Insofern stellt sich die Frage, ob sich die Entscheidung auf die nationale Norm des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG mit dem Bezug auf „lokale Populationen“ auswirkt und was das für die Genehmigung von Infrastrukturprojekten bedeuten könnte.

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Ruge, LL.M., geb. 1974 in Berlin, ist Syndikusrechtsanwalt und Stellvertretender  Leiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH und arbeitet mit Schwerpunkt im Energie-, Planungs- und Umweltrecht und berät u.a. in Genehmigungsverfahren von Großprojekten. Zuvor war er tätig als Fachgebietsleiter Recht der 50Hertz Transmission GmbH, Justiziar im Rechtsbereich der Vattenfall Europe AG in Berlin in den Bereichen Energie- und Kartellrecht,  Syndikusanwalt in der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG (Regulierungs-, Wettbewerbs- und Kartellrecht) sowie Lehrbeauftragter für Europarecht des englischsprachigen Law & Language Programms der Universität Jena. Dr. Ruge hat den Master of Law mit Schwerpunkt Europarecht und Public Utilities Regulation an der London School of Economics erlangt und zur veränderten Rolle des Staates im Energiesektor rechtsvergleichend promoviert. Er ist Lehrbeauftragter für Planungs- und Genehmigungsrecht sowie der Rechtsfragen Netzentgeltregulierung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; Mitherausgeber der EnWZ; zahlreiche Fachpublikationen zum Energie-, Regulierungs-, Kartell-, Planungs- und Umweltrecht.